Gemäß § 10e Abs. 9 Satz 2 Kreditwesengesetz beabsichtigt die Bafin, den mit Allgemeinverfügung vom 25. Februar 2026 anerkannten sektoralen österreichischen Systemrisikopuffer für Teilrisikopositionen bestimmter mit Gewerbeimmobilien besicherter Kredite von bislang 1,0 auf zwei 2,0 Prozent und ab dem 1. Juli 2027 auf 3,5 Prozent zu erhöhen.
- BAFIN -
published by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht at https://www.bafin.de/
News imported via RSS-Reader