Die Finanzaufsicht Bafin hat am 21. Oktober 2026 zwei Geldbußen in Höhe von je 6.000 Euro gegen eine natürliche Person festgesetzt. Grund war, dass diese Person gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Sie hatte es im Oktober 2025 unterlassen, Stimmrechtsmitteilungen zu übermitteln.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/40c_neu_124_WpHG_anonym/meldung_2026_10_22_geldbusse.html