+CON.7.A1 Sicherheitsrichtlinie zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen (B)

CON.7.A1 Sicherheitsrichtlinie zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen (B)

Alle für die Informationssicherheit relevanten Aspekte, die in Verbindung mit den Tätigkeiten im Ausland stehen, MÜSSEN betrachtet und geregelt werden. Die Sicherheitsmaßnahmen, die in diesem Zusammenhang ergriffen werden, MÜSSEN in einer Sicherheitsrichtlinie zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen dokumentiert werden. Diese Sicherheitsrichtlinie oder ein entsprechendes Merkblatt mit zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen MÜSSEN transnational agierenden Mitarbeitenden ausgehändigt werden.

Erweiternd MUSS ein Sicherheitskonzept zum Umgang mit tragbaren IT-Systemen auf Auslandsreisen erstellt werden, das alle Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen angemessen detailliert beschreibt. Die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes MUSS regelmäßig überprüft werden.

1. Forbhreathnú

Teideal Caighdeán

1.1 Tagairtí

1.2 Ceanglais aitheanta

1.3 Rialacháin ghaolmhara

2. Ceanglais aitheanta

Ceanglais
Foinse Ceanglas

3. Rialacháin ghaolmhara

Rialacháin
Foinse Rialáil

Saincheisteanna nasctha

Naisc
Cineál naisc Saincheist
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung