+OPS.1.1.7.A7 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für das Systemmanagement (S)

OPS.1.1.7.A7 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für das Systemmanagement (S)

Für das Systemmanagement SOLLTE eine Sicherheitsrichtlinie erstellt und nachhaltig gepflegt werden. Die Richtlinie SOLLTE allen Personen, die am Systemmanagement beteiligt sind, bekannt sein. Die Sicherheitsrichtlinie SOLLTE zudem grundlegend für die Arbeit dieser Personen sein. Es SOLLTE regelmäßig und nachvollziehbar überprüft werden, dass die in der Richtlinie geforderten Inhalte umgesetzt werden. Die Ergebnisse SOLLTEN dokumentiert werden.

Die Sicherheitsrichtlinie SOLLTE mindestens das Folgende festlegen:

  • die Bereiche des Systemmanagements, die über zentrale Management-Werkzeuge und -Dienste realisiert werden,
  • die Aufgaben im Systemmanagement, die automatisiert realisiert werden sollen,
  • das Konfigurationsmanagement für die Daten, die von der Systemmanagement-Lösung verwaltet werden, z. B. Versionierung von Konfigurationen,
  • Vorgaben für die Netztrennung,
  • Vorgaben für die Zugriffskontrolle,
  • Vorgaben für die Protokollierung,
  • Vorgaben für die Qualitätssicherung beim Einsatz von Automatisierungsfunktionen, z. B. Skripte,
  • Vorgaben für den Schutz der Kommunikation,
  • die operativen Grundregeln des Systemmanagements sowie
  • Vorgaben für die Abstimmung mit dem Netzmanagement, z. B. Vergabe von IP-Adressen oder DNS-Namen.

1. Forbhreathnú

Teideal Caighdeán

1.1 Tagairtí

1.2 Ceanglais aitheanta

1.3 Rialacháin ghaolmhara

2. Ceanglais aitheanta

Ceanglais
Foinse Ceanglas

3. Rialacháin ghaolmhara

Rialacháin
Foinse Rialáil

Saincheisteanna nasctha