Wenn nach einem Sicherheitsvorfall unvorsichtig oder nicht nach Vorgaben gehandelt wird, kann das dazu führen, dass wichtige Beweisspuren für die Aufklärung oder die spätere juristische Verfolgung unbeabsichtigt zerstört oder nicht gerichtsverwertbar gemacht werden.
Beispiele hierfür sind:
- Auf einem Client wurde bei einem Angriff eine Schadsoftware platziert, deren Arbeitsweise und Ziel nur im laufenden Zustand analysiert werden kann. Dafür müssten Informationen über die aktiven Prozesse und der Inhalt des Hauptspeichers gesichert und ausgewertet werden. Wird der Client nun voreilig heruntergefahren, können die Informationen nicht mehr für eine Analyse und Aufklärung des Sicherheitsvorfalls herangezogen werden.
- Der IT-Betrieb findet auf einem Server einen laufenden Prozess, der eine überdurchschnittliche CPU-Auslastung verursacht. Zusätzlich erzeugt dieser Prozess temporäre Dateien und versendet unbekannte Informationen über das Internet. Wird der Prozess voreilig beendet und werden die temporären Dateien einfach gelöscht, kann nicht herausgefunden werden, ob vertrauliche Informationen entwendet wurden.
- Ein wichtiger Server wird kompromittiert, weil der IT-Betrieb durch die starke Arbeitsbelastung und ein fehlendes Wartungsfenster die letzten Sicherheitsupdates nicht wie geplant einspielen konnte. Um möglichen disziplinarischen Konsequenzen zu entgehen, spielt der IT-Betrieb die fehlenden Updates ein, bevor ein Sicherheitsteam die Einbruchsursache und den entstandenen Schaden analysieren kann. Eine mangelhafte Fehlerkultur hat somit eine Analyse des Problems verhindert.
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