+Artikel 8 (5)

Artikel 8 (5)

Ist der Abschluss eines Vertrags über eine Nebenleistung im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach vorgegebenen Vertragsbedingungen gewährt wird, und können die Kosten der Nebenleistung nicht im Voraus bestimmt werden, so ist in den in Absatz 3 Unterabsatz 1 genannten Standardinformationen in klarer, prägnanter und auffallender Art und Weise auf die Verpflichtung zum Abschluss des Vertrags über die Nebenleistung hinzuweisen.

1. Forbhreathnú

,
Teideal Rialáil

1.1 Tagairtí

1.2 Ceanglais aitheanta

1.3 Caighdeáin ghaolmhara

2. Ceanglais aitheanta

Ceanglais
Foinse Ceanglas

3. Caighdeáin ghaolmhara

Caighdeáin
Foinse Ceanglas
  • Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
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