+OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration
---+OPS.1.1.2.G1 Unzureichend geregelte Zuständigkeiten
---+OPS.1.1.2.G2 Unzureichende Dokumentation
---+OPS.1.1.2.G3 Missbrauch von privilegierten Berechtigungen durch Administrierende
---+OPS.1.1.2.G4 Preisgabe von schützenswerten Informationen an unberechtigte Personen
---+OPS.1.1.2.G5 Personalausfall von Kernkompetenzträgern
---+OPS.1.1.2.G6 Unzureichende Verfügbarkeit von Administrierenden
---+OPS.1.1.2.G7 Unzureichende Absicherung von Administrationswerkzeugen
---+OPS.1.1.2.G8 Ausfall der Administrationsmöglichkeit
---+OPS.1.1.2.G9 Fehlgeleitete Administration
---+OPS.1.1.2.G10 Fehlerhafte Administration
---+OPS.1.1.2.G11 Störung der IT durch IT-Administrationstätigkeiten
---+OPS.1.1.2.A2 Vertretungsregelungen (B)
---+OPS.1.1.2.A4 Beendigung der Tätigkeit in der IT-Administration (B)
---+OPS.1.1.2.A5 Nachweisbarkeit von administrativen Tätigkeiten (B)
---+OPS.1.1.2.A6 Schutz administrativer Tätigkeiten (B)
---+OPS.1.1.2.A21 Regelung der IT-Administrationsrollen (B)
---+OPS.1.1.2.A22 Trennung von administrativen und anderen Tätigkeiten (B)
---+OPS.1.1.2.A7 Regelung der IT-Administrationstätigkeit (S)
---+OPS.1.1.2.A8 Administration von Fachanwendungen (S)
---+OPS.1.1.2.A11 Dokumentation von IT-Administrationstätigkeiten (S)
---+OPS.1.1.2.A16 Erweiterte Sicherheitsmaßnahmen für Administrationszugänge (S)
---+OPS.1.1.2.A23 Rollen- und Berechtigungskonzept für administrative Zugriffe (S)
---+OPS.1.1.2.A24 Prüfen von IT-Administrationstätigkeiten (S)
---+OPS.1.1.2.A25 Zeitfenster für schwerwiegende IT-Administrationstätigkeiten (S)
---+OPS.1.1.2.A26 Backup der Konfiguration (S)
---+OPS.1.1.2.A27 Ersatz für zentrale IT-Administrationswerkzeuge (S)
---+OPS.1.1.2.A28 Protokollierung administrativer Tätigkeiten (S)
---+OPS.1.1.2.A17 IT-Administration im Vier-Augen-Prinzip (H)
---+OPS.1.1.2.A18 Durchgängige Protokollierung administrativer Tätigkeiten (H)
---+OPS.1.1.2.A19 Nutzung hochverfügbarer IT-Administrationswerkzeuge (H)
---+OPS.1.1.2.A29 Monitoring der IT-Administrationswerkzeuge (H)
---+OPS.1.1.2.A30 Sicherheitsmonitoring administrativer Tätigkeiten (H)
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OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration
EinleitungUnter IT-Administration werden Tätigkeiten hauptsächlich innerhalb des IT-Betriebs verstanden, für die administrative Rechte benötigt werden und die die Konfiguration von IT-Komponenten verändern. Administrierende sorgen nicht nur dafür, dass die IT-Komponenten verfügbar bleiben, sondern setzen auch Maßnahmen für die Informationssicherheit um und überprüfen, ob diese wirksam sind. Zu den Tätigkeitsbereichen der Administrierenden gehört es unter anderem, die IT einer Institution einzurichten, zu konfigurieren, zu überprüfen und bestehende IT zu ändern. Hierzu zählt ebenfalls die Fachadministration, also die IT-Administration von Anwendungen, für deren Betrieb der entsprechende Fachbereich statt der Organisationseinheit IT-Betrieb zuständig ist. Administrative Rechte für IT-Komponenten (also insbesondere für IT-Systeme, IT-Dienste, Anwendungen, IT-Plattformen und Netze) sind privilegierte Rechte, die neben den Zugängen auch Zugriffe über das Netz sowie physikalische Zutritte umfassen können. Daher sind sowohl die administrativen Rechte auf organisatorischer Ebene als auch die Administrationswerkzeuge selber ein attraktives Ziel für Angreifer. Wesentlich für die Sicherheit der IT-Administration sind die ordnungsgemäße und nachvollziehbare Durchführung aller administrativen Tätigkeiten und die Absicherung der dafür benötigten Hilfsmittel. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die Informationssicherheit als integralen Bestandteil bei der ordnungsgemäßen IT-Administration zu etablieren. Mit der Umsetzung dieses Bausteins sorgt die Institution einerseits dafür, dass die für die Sicherheit des Informationsverbunds erforderlichen Tätigkeiten der IT-Administration ordnungsgemäß und systematisch durchgeführt werden. Andererseits reagiert die Institution damit auch auf die besonderen Gefährdungen, die sich aus dem Umgang mit privilegierten Rechten und aus dem Zugang zu schützenswerten Bereichen der Institution zwangsläufig ergeben. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration ist einmal auf den gesamten Informationsverbund anzuwenden. Um ein IT-Grundschutz-Modell für einen konkreten Informationsverbund zu erstellen, muss grundsätzlich die Gesamtheit aller Bausteine betrachtet werden. In der Regel sind mehrere Bausteine auf das Thema bzw. Zielobjekt anzuwenden. Dieser Baustein behandelt - übergreifende Anforderungen an den Administrationsprozess, sowohl für den IT-Betrieb als auch in der Fachadministration,
- Anforderungen an administrative Tätigkeiten sowie
- Anforderungen an den Umgang mit administrativen Berechtigungen, also privilegierten Zutritten, Zugängen und Zugriffen.
Folgende Inhalte sind ebenfalls von Bedeutung und werden an anderer Stelle behandelt: - Fernadministration von IT-Systemen über externe Schnittstellen sowie Fernwartung von Geräten und Komponenten durch die Herstellungs- oder Zulieferunternehmen (siehe OPS.1.2.5 Fernwartung)
- Patch- und Änderungsmanagement (siehe OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement)
- die Absicherung von Administrationswerkzeugen (siehe NET.1.2 Netzmanagement und OPS.1.1.7 Systemmanagement)
- die ordnungsgemäße Verwaltung von Benutzenden und Berechtigungen (siehe ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement)
- besondere Anforderungen für den Fall, dass die IT-Administration durch Dritte erfolgt (siehe OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing und OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing)
- Aspekte für die IT-Administration von industrieller IT (siehe Bausteine aus dem Bereich IND Industrielle IT)
Dieser Baustein behandelt nicht - die allgemeinen Aspekte des IT-Betriebs wie Inventarisierung, In- und Außerbetriebnahme von IT-Komponenten sowie die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für Administrierende (siehe OPS.1.1.1 Allgemeiner IT-Betrieb)
- die Einweisung des Personals in einzuhaltende allgemeine Sicherheitsbestimmungen der IT (siehe ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit)
- die kontinuierliche Schulung des Personals sowie die damit einhergehende Sensibilisierung für Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen (siehe ORP.2 Personal und ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit)
WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) stellt in Anhang A der Norm ISO/IEC 27001:2013 unter anderem im Kontext der Themen Zugangssteuerung (A.9) und IT-Betrieb (A.12) Anforderungen an die ordnungsgemäße IT-Administration. Das BSI spezifiziert unter anderem für den Bereich der sicheren Administration Anforderungen im Dokument „Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen“.
1. Pregled
| Naslov |
Standard |
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OPS.1.1.2.A2 Vertretungsregelungen (B)
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Für jede Administrationsaufgabe MUSS eine Vertretung benannt werden. Die Vertretung MUSS über die notwendigen administrativen Berechtigungen (organisatorisch und technisch) verfügen, um die Tätigkeit durchführen zu können. Eine benannte Vertretung MUSS über die im Kontext der Administrationsaufgabe notwendigen Kenntnisse verfügen. Die Regelung der Vertretung MUSS Mangel- und Notfallsituationen berücksichtigen.
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OPS.1.1.2.A4 Beendigung der Tätigkeit in der IT-Administration (B)
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Falls eine Person von Administrationsaufgaben entbunden wird, MÜSSEN ihr alle damit zusammenhängenden privilegierten Berechtigungen auf organisatorischer und technischer Ebene entzogen werden. Insbesondere MÜSSEN persönliche administrative Konten gesperrt und Passwörter aller administrativer Konten geändert werden, die der Person bekannt sind. Weiterhin MÜSSEN alle betroffenen Parteien darauf hingewiesen werden, dass diese Person von den entsprechenden Aufgaben entbunden ist und daher keine administrativen Berechtigungen mehr haben darf. Es MUSS geregelt werden unter welchen Rahmenbedingungen geprüft wird, ob sich zusätzliche nicht dokumentierte administrative Rechte verschafft wurden. Diese Prüfung SOLLTE insbesondere erfolgen, falls die Entscheidung eine Person von Administrationsaufgaben zu entbinden nicht im Einvernehmen mit der entsprechenden Person getroffen wurde. Falls solche administrativen Rechte gefunden wurden, MÜSSEN diese wieder entzogen werden.
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OPS.1.1.2.A5 Nachweisbarkeit von administrativen Tätigkeiten (B)
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Administrative Tätigkeiten MÜSSEN nachweisbar sein. Dafür MUSS mindestens festgehalten werden, - welche Änderung bei einer Tätigkeit durchgeführt wurde,
- wer eine Tätigkeit durchgeführt hat und
- wann eine Tätigkeit durchgeführt wurde.
Die Institution MUSS jederzeit nachweisen können, welche Person welche administrativen Tätigkeiten durchgeführt hat. Dazu SOLLTEN alle Administrierenden über eine eigene Zugangskennung verfügen. Auch Vertretungen von Administrierenden SOLLTEN eigene Zugangskennungen erhalten. Jeder Anmeldevorgang (Login) über eine Administrationskennung MUSS protokolliert werden.
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OPS.1.1.2.A6 Schutz administrativer Tätigkeiten (B)
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Administrative Schnittstellen und Funktionen DÜRFEN NUR berechtigten Personen zur Verfügung stehen. Für diese Schnittstellen und Funktionen MÜSSEN geeignete Verfahren zur Authentisierung festgelegt werden. Es MUSS sichergestellt sein, dass IT-Administrationstätigkeiten nur durchgeführt werden können, falls vorher eine dementsprechende Authentisierung erfolgt ist. Es MUSS festgelegt werden, welche Protokolle für Administrationsschnittstellen verwendet werden dürfen, so dass die bei der Administration stattfindende Kommunikation abgesichert ist.
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OPS.1.1.2.A21 Regelung der IT-Administrationsrollen (B)
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Es MÜSSEN Rollen definiert werden, die ausschließlich zur IT-Administration vergeben werden. Administrationsrollen MÜSSEN aufgrund des tatsächlichen Bedarfs im Aufgabenbereich der IT-Administration nachvollziehbar vergeben werden. Alle notwendigen IT-Administrationstätigkeiten MÜSSEN durch Berechtigungen in den Administrationsrollen nach dem Minimalprinzip abgedeckt sein. Die IT-Administration unterschiedlicher Ebenen der IT-Komponenten, z. B. die Trennung von Betriebssystem- und Anwendungsadministration, MUSS bei der Konzeption der Administrationsrollen berücksichtigt werden.
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OPS.1.1.2.A22 Trennung von administrativen und anderen Tätigkeiten (B)
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Die durchführende Person MUSS wissen, bei welchem Teil ihrer Aufgabe es sich um administrative Tätigkeiten handelt. Aufgaben, die keine Administrationsrechte benötigen, DÜRFEN NICHT mit Administrationsrechten ausgeführt werden. Es MUSS sichergestellt werden, dass Administrationswerkzeuge klar als solche erkennbar sind. Wenn eine Anwendung zur Erfüllung einer Administrationsaufgabe benutzt wird, DARF NICHT dieselbe Instanz dieser Anwendung für andere Aufgaben verwendet werden. Dies SOLLTE auf technischer Ebene sichergestellt werden. Die Zugangskennungen, die zur IT-Administration genutzt werden, SOLLTEN sich von Zugangskennungen unterscheiden, die in anderem Kontext genutzt werden.
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OPS.1.1.2.A7 Regelung der IT-Administrationstätigkeit (S)
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Jede IT-Administrationstätigkeit SOLLTE einer klar definierten Aufgabe zugeordnet sein. Für diese Aufgaben SOLLTE geregelt werden, - durch wen diese Aufgabe ausgeführt werden darf und
- durch wen diese Aufgabe beauftragt werden darf.
Es SOLLTE nachvollziehbar sein, in welchen Prozessen sich Administrationsaufgaben einfügen. IT-Administrationstätigkeiten SOLLTEN nur mit denjenigen Berechtigungen durchgeführt werden, die zur Erfüllung der entsprechenden Aufgabe notwendig sind. Es SOLLTE festgelegt werden, wie IT-Administrationstätigkeiten auszuführen sind. Die Regelungen für IT-Administrationstätigkeiten SOLLTEN regelmäßig und anlassbezogen überprüft und aktualisiert werden. Für jede IT-Administrationstätigkeit SOLLTE sichergestellt werden, dass diese bei Bedarf auch im Notfall ausgeführt werden kann.
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OPS.1.1.2.A8 Administration von Fachanwendungen (S)
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Es SOLLTE geregelt und dokumentiert werden, welche Administrationsaufgaben für Fachanwendungen vom IT-Betrieb und welche durch die Fachadministration durchgeführt werden. Für Fachanwendungen SOLLTE identifiziert werden, welche Zugriffe der IT-Betrieb auf Systemebene benötigt. Alle Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen der Fachadministration und der Administration durch den IT-Betrieb SOLLTEN identifiziert werden. Immer wenn Administrationsprozesse erstellt und gepflegt werden, SOLLTEN die Zuständigkeiten und Abhängigkeiten dieser Schnittstellen berücksichtigt werden.
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OPS.1.1.2.A11 Dokumentation von IT-Administrationstätigkeiten (S)
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Durchgeführte IT-Administrationstätigkeiten SOLLTEN nachvollziehbar dokumentiert werden. Es SOLLTE geprüft werden, welche grundsätzlichen Anforderungen an die Dokumentation der IT-Administrationstätigkeiten existieren. Es SOLLTE identifiziert werden, welche Ziele mit der Dokumentation erreicht werden sollen. Aufgrund dieser Anforderungen und Ziele SOLLTE verbindlich festgelegt werden, welche Schritte in welchem Detailierungsgrad dokumentiert werden. Aus der Dokumentation SOLLTE mindestens hervorgehen, - welche Änderungen erfolgten,
- wann die Änderungen erfolgten,
- wer die Änderungen durchgeführt hat,
- auf welcher Grundlage bzw. aus welchem Anlass die Änderungen erfolgt sind und
- inwiefern und aus welchem Grund gegebenenfalls von vorgegebenen Standards oder Konfigurationen abgewichen wurde.
Dokumentation im Kontext einer IT-Administrationstätigkeit SOLLTE in Standard-Arbeitsabläufen enthalten sein. Es SOLLTE geregelt werden, welche Möglichkeiten zu nutzen sind, falls IT-Administrationstätigkeiten außerplanmäßig durchgeführt werden. Es SOLLTE identifiziert werden, unter welchen Umständen ein Zugriff auf die Dokumentation notwendig ist. Der Zugriff SOLLTE dementsprechend gewährleistet sein.
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OPS.1.1.2.A16 Erweiterte Sicherheitsmaßnahmen für Administrationszugänge (S)
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Der Zugang zu administrativen Oberflächen und Schnittstellen SOLLTE auf IT-Systeme, die zur IT-Administration verwendet werden, beschränkt sein. Daher SOLLTEN Netze, die zur IT-Administration verwendet werden, durch Filter- und Segmentierungsmaßnahmen von produktiven Netzen zu administrierender Komponenten getrennt werden (Out-of-Band-Management). Wo kein Out-of-Band-Management möglich ist, SOLLTEN Software-Schnittstellen und physische Schnittstellen zur IT-Administration durch zusätzliche Maßnahmen abgesichert werden und nur für Personen erreichbar sein, die für deren Nutzung berechtigt sind. Hierzu SOLLTE eine Zwei-Faktor-Authentisierung verwendet werden.
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OPS.1.1.2.A23 Rollen- und Berechtigungskonzept für administrative Zugriffe (S)
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Es SOLLTE ein angemessenes Rollen- und Berechtigungskonzept für administrative Zugriffe existieren. Darin SOLLTEN grundsätzliche Vorgaben gemacht werden, mindestens darüber, - wie Administrationsrollen beantragt und zugewiesen werden,
- welche Arten von Administrationsrollen existieren,
- welche Arten von Berechtigungen im Kontext der Administrationsrollen vergeben werden,
- wie für die IT-Administration notwendige Berechtigungen vergeben werden.
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OPS.1.1.2.A24 Prüfen von IT-Administrationstätigkeiten (S)
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Bevor eine IT-Administrationstätigkeit durchgeführt wird, SOLLTE geprüft werden, ob der Anlass und die Art der Tätigkeit im Kontext der zugrundeliegenden Aufgabe plausibel sind. Nachdem eine IT-Administrationstätigkeit an einer Komponente durchgeführt wurde, SOLLTE geprüft werden, ob die Konfiguration und der Status der Komponente dem gewünschten Zielzustand entspricht. Falls eine zusätzliche Qualitätssicherung der ausgeführten Administrationsaufgabe notwendig ist, SOLLTE diese nicht durch dieselbe Person durchgeführt werden, die die entsprechenden Tätigkeiten durchgeführt hat. Für IT-Administrationstätigkeiten mit potenziell weitreichenden Folgen SOLLTE geprüft werden, ob diese Tätigkeiten die Verfügbarkeit der IT-Administration selbst einschränken könnten. In diesem Fall SOLLTEN entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um einen Rollback der IT-Administrationstätigkeiten zu ermöglichen.
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OPS.1.1.2.A25 Zeitfenster für schwerwiegende IT-Administrationstätigkeiten (S)
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Für IT-Administrationstätigkeiten mit potenziell weitreichenden Folgen SOLLTEN durch den IT-Betrieb Wartungsfenster abgestimmt werden. Falls der IT-Betrieb für IT-Administrationstätigkeiten Vorgaben zu Zeitfenstern macht, MÜSSEN diese eingehalten werden.
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OPS.1.1.2.A26 Backup der Konfiguration (S)
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Alle Konfigurationen SOLLTEN durch regelmäßige Backups auf Anwendungsebene und auf IT-Systemebene gesichert werden. Vor IT-Administrationstätigkeiten mit potenziell weitreichenden Folgen SOLLTE ein zusätzliches Backup gemacht werden. Für Backups SOLLTE gewährleistet sein, dass sie im Fehlerfall wieder eingespielt werden können.
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OPS.1.1.2.A27 Ersatz für zentrale IT-Administrationswerkzeuge (S)
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Für zentrale IT-Administrationswerkzeuge SOLLTEN Alternativen zur Verfügung stehen, mit denen im Bedarfsfall administriert werden kann. Hierzu SOLLTEN Sprungsysteme mit Zugriff auf entsprechende Administrationsnetze zur Verfügung stehen. Falls solche Alternativen nicht zur Verfügung stehen, SOLLTE zur IT-Administration der Zugang und der direkte Zugriff auf die zu administrierende IT möglich sein.
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OPS.1.1.2.A28 Protokollierung administrativer Tätigkeiten (S)
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Administrative Tätigkeiten SOLLTEN protokolliert werden. Die Protokolldateien SOLLTEN für eine angemessene Zeitdauer geschützt aufbewahrt werden. Die ausführenden Administrierenden SOLLTEN keine Möglichkeiten haben, die aufgezeichneten Protokolldateien zu verändern oder zu löschen. Protokolldaten SOLLTEN regelmäßig geprüft werden.
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OPS.1.1.2.A17 IT-Administration im Vier-Augen-Prinzip (H)
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Es SOLLTE geregelt werden, welche Administrationsaufgaben eine zusätzliche Person erfordern, die die Ausführung überwacht. Diese Person SOLLTE im Kontext der durchzuführenden IT-Administrationstätigkeiten auch über die zur Ausführung notwendigen Qualifikationen verfügen.
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OPS.1.1.2.A18 Durchgängige Protokollierung administrativer Tätigkeiten (H)
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Bei IT-Komponenten mit hohem Schutzbedarf SOLLTEN alle administrativen Tätigkeiten in sämtlichen Bereichen protokolliert werden. Dabei SOLLTE jede administrative Aktion vollständig nachvollzogen werden. Die ausführenden Administrierenden SOLLTEN keinen Einfluss auf Art und Umfang der Protokollierung nehmen können.
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OPS.1.1.2.A19 Nutzung hochverfügbarer IT-Administrationswerkzeuge (H)
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Administrationswerkzeuge SOLLTEN redundant ausgelegt werden. Es SOLLTE sichergestellt werden, dass im Störungsfall weiterhin alle Administrationsaufgaben ohne wesentliche Einschränkungen ausgeführt werden können.
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OPS.1.1.2.A29 Monitoring der IT-Administrationswerkzeuge (H)
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Für IT-Administrationswerkzeuge SOLLTEN Kenngrößen zur Verfügbarkeit identifiziert werden. Diese Kenngrößen SOLLTEN kontinuierlich überwacht werden. Es SOLLTEN tolerierbare Grenzwerte dieser Kenngrößen festgelegt werden. Werden diese nicht eingehalten, SOLLTEN die zuständigen Teams automatisch benachrichtigt werden.
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OPS.1.1.2.A30 Sicherheitsmonitoring administrativer Tätigkeiten (H)
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Falls ein IT-System zur zentralen Detektion und automatisierten Echtzeitüberprüfung von Ereignismeldungen genutzt wird, SOLLTEN dort Ereignisdaten zu administrativen Tätigkeiten ausgewertet werden. Hierzu SOLLTEN bestehende Monitoring-Systeme der IT sowie kritische Administrationswerkzeuge in dieses IT-System eingebunden werden.
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1.1 Reference
1.2 Utvrđeni zahtjevi
1.3 Povezani propisi
2. Utvrđeni zahtjevi
3. Povezani propisi
Povezani zadaci
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