Werden die Sicherheitsverantwortlichen nicht uneingeschränkt durch die Institutionsleitung unterstützt, kann es schwierig werden, die notwendigen Maßnahmen einzufordern. Dies gilt insbesondere für Personen, die in der Linienstruktur über den Sicherheitsverantwortlichen stehen. In diesem Fall ist der Sicherheitsprozess nicht vollständig durchführbar.