Durch falsches Verhalten von Mitarbeitenden kann es dazu kommen, dass schützenswerte Informationen unzulässig weitergegeben werden. So können beispielsweise vertrauliche Informationen in Hörweite fremder Personen diskutiert werden, etwa in Pausengesprächen von Konferenzen oder über Mobiltelefonate in öffentlichen Umgebungen. Ebenso denkbar ist, dass der oder die Vorgesetzte einer Fachabteilung Mitarbeitende verdächtigt, mit der Konkurrenz zusammenzuarbeiten. Um ihm dies nachzuweisen, bittet er oder sie den IT-Betrieb, „auf dem kleinen Dienstweg“ einen Einblick in die E-Mails dieser Mitarbeitenden zu erhalten. Der IT-Betrieb kommt der Bitte nach, ohne die hierfür notwendigen Zustimmungen einzuholen.
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