Tritt ein Defekt bei Datenträgern auf, bedeutet dies nicht unbedingt, dass die darauf befindlichen Daten irreversibel beschädigt sind. In vielen Fällen können die Daten, oder zumindest Teile davon, mit Spezialwerkzeugen wiederhergestellt werden. Werden nun defekte Datenträger oder IT-Geräte einfach entsorgt, ohne dass die darauf befindlichen Daten gelöscht bzw. vernichtet worden sind, könnten die Daten bei dem Entsorgungsvorgang offengelegt werden.
Auch in Garantie- bzw. Gewährleistungsfällen oder bei Reparaturaufträgen könnten die Daten von den defekten Datenträgern offengelegt werden. So kann z. B. eine defekte Festplatte zum herstellenden Unternehmen als Garantiefall übersendet werden. Dieses stellt einen Defekt des Controllers fest und ersetzt dem Kunden oder der Kundin das defekte Modell durch ein Neues. Gleichzeitig wird der defekte Controller durch einen Neuen ersetzt und die ursprünglich defekte Festplatte nur schnell und somit unsicher gelöscht. Anschließend gelangt die Festplatte wieder in den Handel. Hierbei können über den gesamten Prozess schützenswerte Informationen offengelegt werden, da sich diese nach wie vor auf der Festplatte befinden.
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