Bei einem Angriff durch sogenannte Innentäter und -täterinnen werden interne Informationen, wie z. B. VS, durch interne oder externe Mitarbeitende bewusst entwendet und gegebenenfalls an Dritte verkauft oder veröffentlicht. Innentäter und -täterinnen verfügen über ein breites Wissen über interne Prozesse und Arbeitsabläufe ihrer Institutionen. Darüber hinaus verfügen sie über Zutritts-, Zugangs- und Zugriffsrechte, über die Außenstehende nicht verfügen. Dieses Wissen und die ihnen für ihre dienstlichen Aufgaben erteilten Rechte können sie einsetzen, um die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Angriffs zu erhöhen. Weiterhin können sie den Zeitpunkt des Angriffs so steuern, dass dieser durchgeführt wird, wenn dieser nur schwer erkannt werden kann, beispielsweise in Wartungsfenstern.

Die Ursachen, warum sich Mitarbeitende dazu entschließen Informationen zu entwenden, sind individuell unterschiedlich.

Beispiele:

In der Folge können Dritte unberechtigt Zugang zu VS erlangen. Dies kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein. Die Voraussetzungen, unter denen Innentäter und -täterinnen agieren, erschweren den Schutz vor einem solchen Angriff. Viele der zum Schutz vor Angriffen eingesetzten Maßnahmen sind gegen den Angriff durch Innentäter und -täterinnen nicht wirksam.