+OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement
---+OPS.1.1.3.G1 Mangelhaft festgelegte Zuständigkeiten
---+OPS.1.1.3.G2 Mangelhafte Kommunikation beim Änderungsmanagement
---+OPS.1.1.3.G3 Mangelhafte Berücksichtigung von Geschäftsprozessen und Fachaufgaben
---+OPS.1.1.3.G4 Unzureichende Ressourcen beim Patch- und Änderungsmanagement
---+OPS.1.1.3.G5 Probleme bei der automatisierten Verteilung von Patches und Änderungen
---+OPS.1.1.3.G6 Mangelhafte Wiederherstellungsoptionen beim Patch- und Änderungsmanagement
---+OPS.1.1.3.G7 Fehleinschätzung der Relevanz von Patches und Änderungen
---+OPS.1.1.3.G8 Manipulation von Daten und Werkzeugen beim Änderungsmanagement
---+OPS.1.1.3.A1 Konzept für das Patch- und Änderungsmanagement (B) [Fachverantwortliche]
---+OPS.1.1.3.A2 Festlegung der Zuständigkeiten (B)
---+OPS.1.1.3.A3 Konfiguration von Autoupdate-Mechanismen (B)
---+OPS.1.1.3.A15 Regelmäßige Aktualisierung von IT-Systemen und Software (B)
---+OPS.1.1.3.A5 Umgang mit Änderungsanforderungen (S) [Fachverantwortliche]
---+OPS.1.1.3.A6 Abstimmung von Änderungsanforderungen (S)
---+OPS.1.1.3.A7 Integration des Änderungsmanagements in die Geschäftsprozesse (S)
---+OPS.1.1.3.A8 Sicherer Einsatz von Werkzeugen für das Patch- und Änderungsmanagement (S)
---+OPS.1.1.3.A9 Test- und Abnahmeverfahren für neue Hardware (S)
---+OPS.1.1.3.A10 Sicherstellung der Integrität und Authentizität von Softwarepaketen (S)
---+OPS.1.1.3.A11 Kontinuierliche Dokumentation der Informationsverarbeitung (S)
---+OPS.1.1.3.A12 Einsatz von Werkzeugen beim Änderungsmanagement (H)
---+OPS.1.1.3.A13 Erfolgsmessung von Änderungsanforderungen (H) [Fachverantwortliche]
---+OPS.1.1.3.A14 Synchronisierung innerhalb des Änderungsmanagements (H)

OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement

Einleitung

Es ist eine große Herausforderung, die in einer Institution eingesetzten Komponenten der Informationstechnik korrekt und zeitnah zu aktualisieren. So zeigt sich in der Praxis, dass vorhandene Sicherheitslücken oder Betriebsstörungen häufig auf mangelhafte oder fehlende Patches und Änderungen zurückzuführen sind. Ein fehlendes oder vernachlässigtes Patch- und Änderungsmanagement führt daher schnell zu möglichen Angriffspunkten.

Aufgabe des Patch- und Änderungsmanagements ist es allgemein, verändernde Eingriffe in Anwendungen, Infrastruktur, Dokumentationen, Prozesse und Verfahren steuer- und kontrollierbar zu gestalten.

Zielsetzung

In diesem Baustein wird aufgezeigt, wie ein funktionierendes Patchmanagement in einer Institution aufgebaut und wie der entsprechende Prozess kontrolliert und optimiert werden kann.

Über das Patchmanagement hinaus beinhaltet der Baustein jedoch auch einige Kernaspekte eines Änderungsmanagements, die für die Informationssicherheit relevant sind. Mit Änderungsmanagement wird die Aufgabe bezeichnet, Änderungen zu planen und zu steuern.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement ist für den gesamten Informationsverbund anzuwenden.

Die Beschreibungen in diesem Baustein konzentrieren sich auf den IT-Betrieb, und dort insbesondere auf das Patchmanagement, mit dem Software aktualisiert wird (z. B. durch Sicherheitskorrekturen, Service Packs und Hot Fixes). In den einzelnen Bausteinen der Schichten SYS IT-Systeme und APP Anwendungen finden sich gegebenenfalls spezifischere Anforderungen bezüglich des Patch- und Änderungsmanagements.

Dieser Baustein beinhaltet kein vollständiges Änderungsmanagement, sondern lediglich die Kernaspekte zur Informationssicherheit. In größeren Institutionen ist es sinnvoll, darüber hinaus ein Änderungsmanagement systematisch zu strukturieren. Hierzu können Standardwerke, wie z. B. der Change-Management-Prozess der „IT Infrastructure Library“ (ITIL), herangezogen werden. Ein solches Änderungsmanagement muss nicht auf die IT beschränkt sein, sondern kann auch Geschäftsprozesse und Fachaufgaben selbst umfassen. Unter Änderung wird in diesem Baustein alles inbegriffen, was damit einhergeht, IT-Komponenten anzupassen, wie z. B. „Changes“, „Patches", „Updates“, „Upgrades“, „Einbau“, „Ausbau“, etc. Software Entwicklung hingegen wird im Baustein CON.8 Software-Entwicklung betrachtet.

Anforderungen zu Test und Freigabe von Patches und Software werden in diesem Baustein nicht im Detail behandelt. Sie finden sich im Baustein OPS.1.1.6 Software-Tests und -Freigaben.

Wissenswertes

Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Kapitel 12.1.2 Change Management Vorgaben, die für das Patch- und Änderungsmanagement relevant sind.

Die IT Infrastructure Library (ITIL) gibt Hinweise zum Aufbau eines Change-Management-Prozesses.

1. Panoramica

Titolo Standard
OPS.1.1.3.A1 Konzept für das Patch- und Änderungsmanagement (B) [Fachverantwortliche]

Wenn IT-Komponenten, Software oder Konfigurationsdaten geändert werden, MUSS es dafür Vorgaben geben, die auch Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Diese MÜSSEN in einem Konzept für das Patch- und Änderungsmanagement festgehalten und befolgt werden. Alle Patches und Änderungen MÜSSEN geeignet geplant, genehmigt und dokumentiert werden. Patches und Änderungen SOLLTEN vorab geeignet getestet werden (siehe hierzu auch OPS.1.1.6 Software-Tests und Freigaben). Wenn Patches installiert und Änderungen durchgeführt werden, MÜSSEN Rückfall-Lösungen vorhanden sein. Bei größeren Änderungen MUSS zudem der oder die ISB beteiligt sein. Insgesamt MUSS sichergestellt werden, dass das angestrebte Sicherheitsniveau während und nach den Änderungen erhalten bleibt. Insbesondere SOLLTEN auch die gewünschten Sicherheitseinstellungen erhalten bleiben.

OPS.1.1.3.A2 Festlegung der Zuständigkeiten (B)

Für alle Organisationsbereiche MÜSSEN Zuständige für das Patch- und Änderungsmanagement festgelegt werden. Die definierten Zuständigkeiten MÜSSEN sich auch im Berechtigungskonzept widerspiegeln.

OPS.1.1.3.A3 Konfiguration von Autoupdate-Mechanismen (B)

Innerhalb der Strategie zum Patch- und Änderungsmanagement MUSS definiert werden, wie mit integrierten Update-Mechanismen (Autoupdate) der eingesetzten Software umzugehen ist. Insbesondere MUSS festgelegt werden, wie diese Mechanismen abgesichert und passend konfiguriert werden. Außerdem SOLLTEN neue Komponenten daraufhin überprüft werden, welche Update-Mechanismen sie haben.

OPS.1.1.3.A15 Regelmäßige Aktualisierung von IT-Systemen und Software (B)

IT-Systeme und Software SOLLTEN regelmäßig aktualisiert werden.

Grundsätzlich SOLLTEN Patches zeitnah nach Veröffentlichung eingespielt werden. Basierend auf dem Konzept für das Patch- und Änderungsmanagement MÜSSEN Patches zeitnah nach Veröffentlichung bewertet und entsprechend priorisiert werden. Für die Bewertung SOLLTE geprüft werden, ob es zu diesem Patch bekannte Schwachstellen gibt. Es MUSS entschieden werden, ob der Patch eingespielt werden soll. Wenn ein Patch eingespielt wird, SOLLTE kontrolliert werden, ob dieser auf allen relevanten Systemen zeitnah erfolgreich eingespielt wurde. Wenn ein Patch nicht eingespielt wird, MÜSSEN die Entscheidung und die Gründe dafür dokumentiert werden.

Falls Hardware- oder Software-Produkte eingesetzt werden sollen, die nicht mehr von den Herstellenden unterstützt werden oder für die kein Support mehr vorhanden ist, MUSS geprüft werden, ob diese dennoch sicher betrieben werden können. Ist dies nicht der Fall, DÜRFEN diese Hardware- oder Software-Produkte NICHT mehr verwendet werden.

OPS.1.1.3.A5 Umgang mit Änderungsanforderungen (S) [Fachverantwortliche]

Alle Änderungsanforderungen (Request for Changes, RfCs) SOLLTEN erfasst und dokumentiert werden. Die Änderungsanforderungen SOLLTEN von den jeweiligen Fachverantwortlichen für das Patch- und Änderungsmanagement daraufhin kontrolliert werden, ob die Aspekte der Informationssicherheit ausreichend berücksichtigt wurden.

OPS.1.1.3.A6 Abstimmung von Änderungsanforderungen (S)

Der zu einer Änderung zugehörige Abstimmungsprozess SOLLTE alle relevanten Zielgruppen und die Auswirkungen auf die Informationssicherheit berücksichtigen. Die von der Änderung betroffenen Zielgruppen SOLLTEN sich nachweisbar dazu äußern können. Auch SOLLTE es ein festgelegtes Verfahren geben, wodurch wichtige Änderungsanforderungen beschleunigt werden können.

OPS.1.1.3.A7 Integration des Änderungsmanagements in die Geschäftsprozesse (S)

Der Änderungsmanagementprozess SOLLTE in die Geschäftsprozesse beziehungsweise Fachaufgaben integriert werden. Bei geplanten Änderungen SOLLTE die aktuelle Situation der davon betroffenen Geschäftsprozesse berücksichtigt werden. Alle relevanten Fachabteilungen SOLLTEN über anstehende Änderungen informiert werden. Auch SOLLTE es eine Eskalationsebene geben, deren Mitglieder der Leitungsebene der Institution angehören. Die Mitglieder dieser Eskalationsebene SOLLTEN in Zweifelsfällen über Priorität und Terminplanung einer Hard- oder Software-Änderung entscheiden.

OPS.1.1.3.A8 Sicherer Einsatz von Werkzeugen für das Patch- und Änderungsmanagement (S)

Anforderungen und Rahmenbedingungen SOLLTEN definiert werden, nach denen Werkzeuge für das Patch- und Änderungsmanagement ausgewählt werden. Außerdem SOLLTE eine spezifische Sicherheitsrichtlinie für die eingesetzten Werkzeuge erstellt werden.

OPS.1.1.3.A9 Test- und Abnahmeverfahren für neue Hardware (S)

Wenn neue Hardware ausgewählt wird, SOLLTE geprüft werden, ob die eingesetzte Software und insbesondere die relevanten Betriebssysteme mit der Hardware und deren Treibersoftware kompatibel sind. Neue Hardware SOLLTE getestet werden, bevor sie eingesetzt wird. Diese SOLLTE ausschließlich in einer isolierten Umgebung getestet werden.

Für IT-Systeme SOLLTE es ein Abnahmeverfahren und eine Freigabeerklärung geben. Die Zuständigen SOLLTEN die Freigabeerklärungen an geeigneter Stelle schriftlich hinterlegen. Für den Fall, dass trotz der Abnahme- und Freigabeverfahren im laufenden Betrieb Fehler festgestellt werden, SOLLTE es ein Verfahren zur Fehlerbehebung geben.

OPS.1.1.3.A10 Sicherstellung der Integrität und Authentizität von Softwarepaketen (S)

Während des gesamten Patch- oder Änderungsprozesses SOLLTE die Authentizität und Integrität von Softwarepaketen sichergestellt werden. Dazu SOLLTE geprüft werden, ob für die eingesetzten Softwarepakete Prüfsummen oder digitale Signaturen verfügbar sind. Falls ja, SOLLTEN diese vor der Installation des Pakets überprüft werden. Ebenso SOLLTE darauf geachtet werden, dass die notwendigen Programme zur Überprüfung vorhanden sind.

Software und Updates SOLLTEN grundsätzlich nur aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen werden.

OPS.1.1.3.A11 Kontinuierliche Dokumentation der Informationsverarbeitung (S)

Änderungen SOLLTEN in allen Phasen, allen Anwendungen und allen Systemen dokumentiert werden. Dazu SOLLTEN entsprechende Regelungen erarbeitet werden.

OPS.1.1.3.A12 Einsatz von Werkzeugen beim Änderungsmanagement (H)

Bevor ein Werkzeug zum Änderungsmanagement benutzt wird, SOLLTE sorgfältig geprüft werden, ob damit die Änderungen angemessen im Informationsverbund verteilt werden können. Zusätzlich SOLLTEN Unterbrechungspunkte definiert werden können, an denen die Verteilung einer fehlerhaften Änderung gestoppt wird.

OPS.1.1.3.A13 Erfolgsmessung von Änderungsanforderungen (H) [Fachverantwortliche]

Um zu überprüfen, ob eine Änderung erfolgreich war, SOLLTEN die jeweiligen Fachverantwortlichen für das Patch- und Änderungsmanagement sogenannte Nachtests durchführen. Dazu SOLLTEN sie geeignete Referenzsysteme als Qualitätssicherungssysteme auswählen. Die Ergebnisse der Nachtests SOLLTEN im Rahmen des Änderungsprozesses dokumentiert werden.

OPS.1.1.3.A14 Synchronisierung innerhalb des Änderungsmanagements (H)

Im Änderungsmanagementprozess SOLLTE durch geeignete Mechanismen sichergestellt werden, dass auch zeitweise oder längerfristig nicht erreichbare Geräte die Patches und Änderungen erhalten.

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Regolamentazioni correlate

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Regolamentazioni correlate

Regolamentazioni
Fonte Regolamentazione

Ticket collegati