+OPS.1.2.4 Telearbeit
---+OPS.1.2.4.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen für den Telearbeitsplatz
---+OPS.1.2.4.G2 Unerlaubte private Nutzung des dienstlichen Telearbeitsrechners
---+OPS.1.2.4.G3 Verzögerungen durch temporär eingeschränkte Erreichbarkeit der Mitarbeitenden
---+OPS.1.2.4.G4 Mangelhafte Einbindung der Mitarbeitenden in den Informationsfluss
---+OPS.1.2.4.G5 Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen
---+OPS.1.2.4.A1 Regelungen für Telearbeit (B) [Vorgesetzte, Personalabteilung]
---+OPS.1.2.4.A2 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner (B)
---+OPS.1.2.4.A5 Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden (B)
---+OPS.1.2.4.A6 Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Telearbeit (S)
---+OPS.1.2.4.A7 Regelung der Nutzung von Kommunikationsmöglichkeiten bei Telearbeit (S) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]
---+OPS.1.2.4.A8 Informationsfluss zwischen Mitarbeitenden und Institution (S) [Vorgesetzte, Mitarbeitende]
---+OPS.1.2.4.A9 Betreuungs- und Wartungskonzept für Telearbeitsplätze (S) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]
---+OPS.1.2.4.A10 Durchführung einer Anforderungsanalyse für den Telearbeitsplatz (S) [IT-Betrieb]

OPS.1.2.4 Telearbeit

Einleitung

Unter Telearbeit wird jede auf die Informations- und Kommunikationstechnik gestützte Tätigkeit verstanden, die ganz oder teilweise außerhalb der Geschäftsräume und Gebäude der Institution verrichtet wird. Bei der heimbasierten Telearbeit arbeiten die Mitarbeitenden regelmäßig tages- oder stundenweise abwechselnd an ihrem Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten der Institution und am häuslichen Arbeitsplatz.

Zielsetzung

Das Ziel des Bausteins ist der Schutz von Informationen, die während der Telearbeit gespeichert, verarbeitet und übertragen werden. Dazu werden typische Gefährdungen aufgezeigt und spezielle Anforderungen an die sichere Telearbeit definiert.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein OPS.1.2.4 Telearbeit ist für jeden Telearbeitsplatz anzuwenden.

Dieser Baustein konzentriert sich auf die Form der Telearbeit, die im häuslichen Umfeld durchgeführt wird (heimbasierte Telearbeit). Es wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Telearbeitsplatz und der Institution eine sichere Telekommunikationsverbindung besteht, die es ermöglicht, geeignet Informationen auszutauschen und auf Daten auf dem Server der Institution zuzugreifen. Die Anforderungen dieses Bausteins umfassen die folgenden drei Bereiche:

  • die Organisation der Telearbeit,
  • den Arbeitsplatz-PCs der Mitarbeitenden und
  • die Kommunikationsverbindung zwischen Telearbeitsrechnern und Institution.

Sicherheitsanforderungen an die Infrastruktur des Telearbeitsplatzes werden im vorliegenden Baustein nicht berücksichtigt, sondern sind im Baustein INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz beschrieben. Anforderungen an einen nicht dauerhaft eingerichteten Arbeitsplatz sind im Baustein INF.9 Mobiler Arbeitsplatz zu finden.

Detaillierte Empfehlungen, wie die IT-Systeme konfiguriert und abgesichert werden können, werden nicht im Rahmen dieses Bausteins behandelt. Sie sind in SYS.2.1 Allgemeiner Client sowie in den betriebssystemspezifischen System-Bausteinen zu finden. Weitere für die Telearbeit relevante Sicherheitsaspekte, wie z. B. für WLAN, werden in den Bausteinen der Teilschichten NET.2 Funknetze oder NET.4 Telekommunikation betrachtet.

Sofern Daten, die bei der Telearbeit verändert wurden, nicht unmittelbar auf IT-Systemen der Institution gespeichert werden, muss geregelt werden, wie eine Datensicherung durchgeführt wird. Anforderungen dazu sind im Baustein CON.3 Datensicherungskonzept zu finden.

Wissenswertes

Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013, insbesondere in Annex A, A.6.2.1 „Mobile device policy“ und A.11.2.6 „Security of equipment and assets off-premises“, Informationen zum Umgang mit Telearbeit.

Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“, insbesondere in Area PA2 Mobile Computing, ebenfalls Vorgaben zur Telearbeit.

Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im Rahmen seiner Special Publications die NIST Special Publication 800-46 als „Guide to Enterprise Telework, Remote Access and Bring Your Own Device (BYOD) Security“ veröffentlicht.

1. Panoramica

Titolo Standard
OPS.1.2.4.A1 Regelungen für Telearbeit (B) [Vorgesetzte, Personalabteilung]

Alle relevanten Aspekte der Telearbeit MÜSSEN geregelt werden. Zu Informationszwecken MÜSSEN den Telearbeitenden die geltenden Regelungen oder ein dafür vorgesehenes Merkblatt ausgehändigt werden, das die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen erläutert. Alle strittigen Punkte MÜSSEN entweder durch Betriebsvereinbarungen oder durch zusätzlich zum Arbeitsvertrag getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen dem Mitarbeitenden und der Institution geregelt werden. Die Regelungen MÜSSEN regelmäßig aktualisiert werden.

OPS.1.2.4.A2 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner (B)

Es MÜSSEN sicherheitstechnische Anforderungen festgelegt werden, die ein IT-System für die Telearbeit erfüllen muss.

Es MUSS sichergestellt werden, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den Telearbeitsrechnern haben. Darüber hinaus MUSS der Telearbeitsrechner so abgesichert werden, dass er nur für autorisierte Zwecke benutzt werden kann.

OPS.1.2.4.A5 Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden (B)

Anhand eines Leitfadens MÜSSEN die Mitarbeitenden für die Gefahren sensibilisiert werden, die mit der Telearbeit verbunden sind. Außerdem MÜSSEN sie in die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen der Institution eingewiesen und im Umgang mit diesen geschult werden. Die Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitenden SOLLTEN regelmäßig wiederholt werden.

OPS.1.2.4.A6 Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Telearbeit (S)

Es SOLLTE ein Sicherheitskonzept für die Telearbeit erstellt werden, das Sicherheitsziele, Schutzbedarf, Sicherheitsanforderungen sowie Risiken beschreibt. Das Konzept SOLLTE regelmäßig aktualisiert und überarbeitet werden. Das Sicherheitskonzept zur Telearbeit SOLLTE auf das übergreifende Sicherheitskonzept der Institution abgestimmt werden.

OPS.1.2.4.A7 Regelung der Nutzung von Kommunikationsmöglichkeiten bei Telearbeit (S) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]

Es SOLLTE klar geregelt werden, welche Kommunikationsmöglichkeiten bei der Telearbeit unter welchen Rahmenbedingungen genutzt werden dürfen. Die dienstliche und private Nutzung von Internetdiensten bei der Telearbeit SOLLTE geregelt werden. Dabei SOLLTE auch geklärt werden, ob eine private Nutzung generell erlaubt oder unterbunden wird.

OPS.1.2.4.A8 Informationsfluss zwischen Mitarbeitenden und Institution (S) [Vorgesetzte, Mitarbeitende]

Ein regelmäßiger innerbetrieblicher Informationsaustausch zwischen den Mitarbeitenden und der Institution SOLLTE gewährleistet sein. Alle Mitarbeitenden SOLLTEN zeitnah über geänderte Sicherheitsanforderungen und andere sicherheitsrelevante Aspekte informiert werden. Allen Kollegen und Kolleginnen der jeweiligen Mitarbeitenden SOLLTE bekannt sein, wann und wo diese erreicht werden können. Technische und organisatorische Telearbeitsregelungen zur Aufgabenbewältigung, zu Sicherheitsvorfällen und sonstigen Problemen SOLLTEN geregelt und an die Mitarbeitenden kommuniziert werden.

OPS.1.2.4.A9 Betreuungs- und Wartungskonzept für Telearbeitsplätze (S) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]

Für Telearbeitsplätze SOLLTE ein spezielles Betreuungs- und Wartungskonzept erstellt werden. Darin SOLLTEN folgende Aspekte geregelt werden: Kontaktperson des IT-Betriebs, Wartungstermine, Fernwartung, Transport der IT-Geräte und Einführung von Standard-Telearbeitsrechnern. Damit die Mitarbeitenden einsatzfähig bleiben, SOLLTEN für sie Kontaktpersonen für Hard- und Softwareprobleme benannt werden.

OPS.1.2.4.A10 Durchführung einer Anforderungsanalyse für den Telearbeitsplatz (S) [IT-Betrieb]

Bevor ein Telearbeitsplatz eingerichtet wird, SOLLTE eine Anforderungsanalyse durchgeführt werden. Daraus SOLLTE z. B. hervorgehen, welche Hard- und Software-Komponenten für den Telearbeitsplatz benötigt werden. Die Anforderungen an den jeweiligen Telearbeitsplatz SOLLTEN mit den IT-Verantwortlichen abgestimmt werden. Es SOLLTE immer festgestellt und dokumentiert werden, welchen Schutzbedarf die am Telearbeitsplatz verarbeiteten Informationen haben.

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Regolamentazioni correlate

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Regolamentazioni correlate

Regolamentazioni
Fonte Regolamentazione

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