+OPS.2.3.A10 Etablierung einer zuständigen Person für das Auslagerungsmanagement (S) [Personalabteilung]
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OPS.2.3.A10 Etablierung einer zuständigen Person für das Auslagerungsmanagement (S) [Personalabteilung]
Die verschiedenen Outsourcing-Vorhaben SOLLTEN durch eine zuständige Person für das Auslagerungsmanagement verwaltet werden. Die zuständige Person SOLLTE ernannt und die Befugnisse festgelegt und dokumentiert werden. Die zuständige Person SOLLTE als Schnittstelle in der Kommunikation zwischen den Nutzenden und Anbietenden von Outsourcing eingesetzt werden. Darüber hinaus SOLLTE die zuständige Person Berichte über das Outsourcing in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen anfertigen und der Institutionsleitung übergeben. In der Vertragsgestaltung SOLLTE die zuständige Person einbezogen werden. Die zuständige Person SOLLTE ein angemessenes Kontingent von Arbeitstagen für die Aufgaben des Auslagerungsmanagements eingeräumt bekommen. Darüber hinaus SOLLTE die zuständige Person hinsichtlich Informationssicherheit geschult und sensibilisiert sein.
1. Panoramica
1.1 Riferimenti
1.2 Requisiti identificati
1.3 Regolamentazioni correlate
2. Requisiti identificati
Requisiti
| Fonte |
Requisito |
3. Regolamentazioni correlate
Regolamentazioni
| Fonte |
Regolamentazione |
Ticket collegati
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