+DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle
---+DER.2.3.G1 Unvollständige Bereinigung
---+DER.2.3.G2 Vernichtung von Spuren
---+DER.2.3.G3 Vorzeitige Alarmierung der Angreifenden
---+DER.2.3.G4 Datenverlust und Ausfall von IT-Systemen
---+DER.2.3.G5 Fehlender Netzumbau nach einem APT-Angriff
---+DER.2.3.A1 Einrichtung eines Leitungsgremiums (B)
---+DER.2.3.A2 Entscheidung für eine Bereinigungsstrategie (B)
---+DER.2.3.A3 Isolierung der betroffenen Netzabschnitte (B)
---+DER.2.3.A4 Sperrung und Änderung von Zugangsdaten und kryptografischen Schlüsseln (B)
---+DER.2.3.A5 Schließen des initialen Einbruchswegs (B)
---+DER.2.3.A6 Rückführung in den Produktivbetrieb (B)
---+DER.2.3.A7 Gezielte Systemhärtung (S)
---+DER.2.3.A8 Etablierung sicherer, unabhängiger Kommunikationskanäle (S)
---+DER.2.3.A9 Hardwaretausch betroffener IT-Systeme (H)
---+DER.2.3.A10 Umbauten zur Erschwerung eines erneuten Angriffs durch dieselben Angreifenden (H)

DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle

Einleitung

Bei Advanced Persistent Threats (APTs) handelt es sich um zielgerichtete Cyber-Angriffe auf ausgewählte Institutionen und Einrichtungen. Dabei verschaffen sich Angreifende dauerhaften Zugriff zu einem Netz und weiten diesen Zugriff auf weitere IT-Systeme aus. Die Angriffe zeichnen sich durch einen sehr hohen Ressourceneinsatz und umfassende technische Fähigkeiten auf Seiten der Angreifenden aus. Angriffe dieser Art sind in der Regel schwierig zu detektieren.

Nachdem ein APT-Angriff entdeckt wurde, stehen die Zuständigen in den betroffenen Institutionen vor großen Herausforderungen. Denn sie müssen eine Bereinigung durchführen, die über das übliche Vorgehen zur Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen hinausgeht. Es ist davon auszugehen, dass die entdeckten Angreifenden bereits seit längerer Zeit auf die betroffene IT-Infrastruktur zugreifen können. Außerdem nutzen sie komplexe Angriffswerkzeuge, um die Standard-Sicherheitsmechanismen zu umgehen und diverse Hintertüren zu etablieren. Zudem besteht die Gefahr, dass die Angreifenden die infizierte Umgebung genau beobachten und auf Versuche zur Bereinigung reagieren, indem sie ihre Spuren verwischen und die Untersuchung sabotieren.

In diesem Baustein wird von einer hohen Bedrohungslage durch einen gezielten Angriff hochmotivierter Personen mit überdurchschnittlichen Ressourcen ausgegangen. In der Praxis ist es üblich, dass bei einem solchen Vorfall immer auch auf (zertifizierte) forensische Dienstleistung zurückgegriffen wird, wenn die Institution selbst nicht über entsprechende eigene forensische Expertise verfügt. Forensikdienstleistende werden dabei bereits in der Phase der forensischen Analyse herangezogen. Die Dienstleistenden werden jedoch auch bei der Bereinigung zumindest beratend einbezogen.

Zielsetzung

Dieser Baustein beschreibt, wie eine Institution vorgehen sollte, um nach einem APT-Angriff die IT-Systeme zu bereinigen und den regulären und sicheren Betriebszustand des Informationsverbunds wiederherzustellen.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle ist immer dann anzuwenden, wenn nach einem APT-Vorfall die IT-Systeme bereinigt werden sollen, um den regulären und sicheren Betriebszustand eines Informationsverbunds wiederherzustellen. Der Baustein ist auf den Informationsverbund anzuwenden.

Ein Informationsverbund kann nur bereinigt werden, wenn der APT-Vorfall vorher erfolgreich detektiert und forensisch analysiert wurde. Detektion und Forensik sind jedoch nicht Thema dieses Bausteins. Diese Themen werden in den Bausteinen DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen bzw. DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik behandelt.

Im vorliegenden Baustein geht es ausschließlich um die Bereinigung von APT-Vorfällen. Andere Vorfälle werden im Baustein DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen behandelt. Auch beschreibt der Baustein nicht, wie sogenannte Indicators of Compromise (IOCs), also Einbruchsspuren, abzuleiten sind und wie diese benutzt werden können, um wiederkehrende Angreifende zu erkennen. Ebenso wird nicht darauf eingegangen, wie sich eventuell bei der Analyse und Bereinigung übersehene Hintertüren finden lassen.

Es werden ausschließlich Cyber-Angriffe berücksichtigt. Das heißt, es werden keine Angriffe betrachtet, mit denen sich z. B. physischen Zugriff auf den Informationsverbund verschafft wird. So werden Angriffsformen, bei denen in Rechenzentren eingebrochen, Administrierende bestochen, neu beschaffte Hardware abgefangen und manipuliert oder elektromagnetische Strahlung abgehört werden, nicht in diesem Baustein betrachtet.

Bereinigen Forensikdienstleistende die IT-Systeme ganz oder teilweise, gelten die Anforderungen dieses Bausteins auch für diese Dienstleistenden. Durch vertragliche Vereinbarungen und Prüfungen kann dabei sichergestellt werden, dass sich die Dienstleistenden auch daran halten (siehe OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing).

Wissenswertes

Das BSI hat folgende Dokumente zum Themenfeld APT veröffentlicht:

  • Advanced Persistent Threats - Teil 4 Reaktion - Technische und organisatorische Maßnahmen für die Vorfallsbearbeitung
  • Common Criteria Protection Profile for Remote-Controlled Browsers Systems (ReCoBS): BSI-PP-0040

Das CERT-EU hat das weiterführende Dokument „CERT-EU Security Whitepaper 2014-007: Kerberos Golden Ticket Protection: Mitigating Pass-the-Ticket on Active Directory“ zum Themenfeld APT veröffentlicht.

1. Panoramica

Titolo Standard
DER.2.3.A1 Einrichtung eines Leitungsgremiums (B)

Um einen APT-Vorfall zu bereinigen, MUSS ein Leitungsgremium eingerichtet werden, das alle notwendigen Aktivitäten plant, koordiniert und überwacht. Dem Gremium MÜSSEN alle für die Aufgaben erforderlichen Weisungsbefugnisse übertragen werden.

Wenn ein solches Leitungsgremium zu dem Zeitpunkt, als der APT-Vorfall detektiert und klassifiziert wurde, bereits eingerichtet ist, SOLLTE dasselbe Gremium auch die Bereinigung planen und leiten. Wurden schon spezialisierte Forensikdienstleistende hinzugezogen, um den APT-Vorfall zu analysieren, SOLLTEN diese auch bei der Bereinigung des Vorfalls miteinbezogen werden.

Ist die IT zu stark kompromittiert, um weiter betrieben zu werden, oder sind die notwendigen Bereinigungsmaßnahmen sehr umfangreich, SOLLTE geprüft werden, ob ein Krisenstab eingerichtet werden soll. In diesem Fall MUSS das Leitungsgremium die Bereinigungsmaßnahmen überwachen. Das Leitungsgremium MUSS dann dem Krisenstab berichten.

DER.2.3.A2 Entscheidung für eine Bereinigungsstrategie (B)

Bevor ein APT-Vorfall tatsächlich bereinigt wird, MUSS das Leitungsgremium eine Bereinigungsstrategie festlegen. Dabei MUSS insbesondere entschieden werden, ob die Schadsoftware von kompromittierten IT-Systemen entfernt werden kann, ob IT-Systeme neu installiert werden müssen oder ob IT-Systeme inklusive der Hardware komplett ausgetauscht werden sollen. Weiterhin MUSS festgelegt werden, welche IT-Systeme bereinigt werden. Grundlage für diese Entscheidungen MÜSSEN die Ergebnisse einer zuvor durchgeführten forensischen Untersuchung sein.

Es SOLLTEN alle betroffenen IT-Systeme neu installiert werden. Danach MÜSSEN die Wiederanlaufpläne der Institution benutzt werden. Bevor jedoch Backups wieder eingespielt werden, MUSS durch forensische Untersuchungen sichergestellt sein, dass dadurch keine manipulierten Daten oder Programme auf das neu installierte IT-System übertragen werden.

Entscheidet sich eine Institution dagegen, alle IT-Systeme neu zu installieren, MUSS eine gezielte APT-Bereinigung umgesetzt werden. Um das Risiko übersehener Hintertüren zu minimieren, MÜSSEN nach der Bereinigung die IT-Systeme gezielt daraufhin überwacht werden, ob sie noch mit den Angreifenden kommunizieren.

DER.2.3.A3 Isolierung der betroffenen Netzabschnitte (B)

Die von einem APT-Vorfall betroffenen Netzabschnitte MÜSSEN vollständig isoliert werden (Cut-Off). Insbesondere MÜSSEN die betroffenen Netzabschnitte vom Internet getrennt werden. Um die Angreifenden effektiv auszusperren und zu verhindern, dass sie ihre Spuren verwischen oder noch weitere IT-Systeme sabotieren, MÜSSEN die Netzabschnitte auf einen Schlag isoliert werden.

Welche Netzabschnitte isoliert werden müssen, MUSS vorher durch eine forensische Analyse festgelegt werden. Es MÜSSEN dabei sämtliche betroffenen Abschnitte identifiziert werden. Kann das nicht sichergestellt werden, MÜSSEN alle verdächtigen sowie alle auch nur theoretisch infizierten Netzabschnitte isoliert werden.

Um Netzabschnitte effektiv isolieren zu können, MÜSSEN sämtliche lokalen Internetanschlüsse, z. B. zusätzliche DSL-Anschlüsse in einzelnen Subnetzen, möglichst vollständig erfasst und ebenfalls berücksichtigt werden.

DER.2.3.A4 Sperrung und Änderung von Zugangsdaten und kryptografischen Schlüsseln (B)

Alle Zugangsdaten MÜSSEN geändert werden, nachdem das Netz isoliert wurde. Weiterhin MÜSSEN auch zentral verwaltete Zugangsdaten zurückgesetzt werden, z. B. in Active-Directory-Umgebungen oder wenn das Lightweight Directory Access Protocol (LDAP) benutzt wurde.

Ist der zentrale Authentisierungsserver (Domaincontroller oder LDAP-Server) kompromittiert, MÜSSEN sämtliche dort vorhandenen Zugänge gesperrt und ihre Passwörter ausgetauscht werden. Dies MÜSSEN erfahrene Administrierende umsetzen, falls erforderlich, auch mithilfe interner oder externer Expertise aus dem Bereich Forensik.

Wurden TLS-Schlüssel oder eine interne Certification Authority (CA) durch den APT-Angriff kompromittiert, MÜSSEN entsprechende Schlüssel, Zertifikate und Infrastrukturen neu erzeugt und verteilt werden. Auch MÜSSEN die kompromittierten Schlüssel und Zertifikate zuverlässig gesperrt und zurückgerufen werden.

DER.2.3.A5 Schließen des initialen Einbruchswegs (B)

Wurde durch eine forensische Untersuchung herausgefunden, dass die Angreifenden durch eine technische Schwachstelle in das Netz der Institution eingedrungen sind, MUSS diese Schwachstelle geschlossen werden. Konnten die Angreifenden die IT-Systeme durch menschliche Fehlhandlungen kompromittieren, MÜSSEN organisatorische, personelle und technische Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.

DER.2.3.A6 Rückführung in den Produktivbetrieb (B)

Nachdem das Netz erfolgreich bereinigt wurde, MÜSSEN die IT-Systeme geordnet in den Produktivbetrieb zurückgeführt werden. Dabei MÜSSEN sämtliche zuvor eingesetzten IT-Systeme und installierten Programme, mit denen der Angriff beobachtet und analysiert wurde, entweder entfernt oder aber in den Produktivbetrieb überführt werden. Dasselbe MUSS mit Kommunikations- und Kollaborationssystemen erfolgen, die für die Bereinigung angeschafft wurden. Beweismittel und ausgesonderte IT-Systeme MÜSSEN entweder sicher gelöscht bzw. vernichtet oder aber geeignet archiviert werden.

DER.2.3.A7 Gezielte Systemhärtung (S)

Nach einem APT-Angriff SOLLTEN alle betroffenen IT-Systeme gehärtet werden. Grundlage hierfür SOLLTEN die Ergebnisse der forensischen Untersuchungen sein. Zusätzlich SOLLTE erneut geprüft werden, ob die betroffene Umgebung noch sicher ist.

Wenn möglich, SOLLTEN IT-Systeme bereits während der Bereinigung gehärtet werden. Maßnahmen, die sich nicht kurzfristig durchführen lassen, SOLLTEN in einen Maßnahmenplan aufgenommen und mittelfristig umgesetzt werden. Der oder die ISB SOLLTE den Plan aufzustellen und prüfen, ob er korrekt umgesetzt wurde.

DER.2.3.A8 Etablierung sicherer, unabhängiger Kommunikationskanäle (S)

Es SOLLTEN sichere Kommunikationskanäle für das Leitungsgremium und die mit der Bereinigung beauftragten Mitarbeitenden etabliert werden. Wird auf Kommunikationsdienste Dritter zurückgegriffen, SOLLTE auch hier darauf geachtet werden, dass ein sicherer Kommunikationskanal ausgewählt wird.

DER.2.3.A9 Hardwaretausch betroffener IT-Systeme (H)

Es SOLLTE erwogen werden, nach einem APT-Vorfall die Hardware komplett auszutauschen. Auch wenn nach einer Bereinigung bei einzelnen IT-Systemen noch verdächtiges Verhalten beobachtet wird, SOLLTEN die betroffenen IT-Systeme ausgetauscht werden.

DER.2.3.A10 Umbauten zur Erschwerung eines erneuten Angriffs durch dieselben Angreifenden (H)

Damit dieselben Angreifenden nicht noch einmal einen APT-Angriff auf die IT-Systeme der Institution durchführen können, SOLLTE der interne Aufbau der Netzumgebung geändert werden. Außerdem SOLLTEN Mechanismen etabliert werden, mit denen sich wiederkehrende Angreifende schnell detektieren lassen.

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Regolamentazioni correlate

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Regolamentazioni correlate

Regolamentazioni
Fonte Regolamentazione

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