Der „Umsetzungsplan für die Gewährleistung der IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung“ (UP Bund 2017) ist als Leitlinie für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung festgelegt. Somit befinden sich Bundesbehörden in einem ressortübergreifenden Management für Informationssicherheit, bei dem jede Behörde dafür verantwortlich ist, ihr spezifisches Sicherheitskonzept zu erstellen und umzusetzen. Nicht nur die Behörden des Bundes, sondern auch andere Institutionen können durch gesetzliche, vertragliche oder anderweitige Regelungen verpflichtet sein, den UP Bund 2017 umzusetzen. Der UP Bund 2017 legt dabei ausdrücklich fest, dass die Standards des BSI zur Informationssicherheit und zum IT-Grundschutz sowie die darin beschriebene Vorgehensweise der Standard-Absicherung als Mindestanforderung umgesetzt werden müssen. Weiterhin legt der UP Bund 2017 verbindlich fest, dass alle verpflichteten Institutionen den Stand des eigenen ISMS, z. B. durch eine geeignete IS-Revision, regelmäßig überprüfen und dabei den „Leitfaden für die Informationssicherheitsrevision“ anwenden müssen. Geschieht dies nicht, verstoßen diese Institutionen gegen die Vorgaben des UP Bund.
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