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+APP.6.A4 Regelung für die Installation und Konfiguration von Software (B) [Fachverantwortliche] |
APP.6.A4 Regelung für die Installation und Konfiguration von Software (B) [Fachverantwortliche]Die Installation und Konfiguration der Software MUSS durch den IT-Betrieb so geregelt werden, dass
Hierbei MÜSSEN auch abhängige Komponenten (unter anderem Laufzeitumgebungen, Bibliotheken, Schnittstellen sowie weitere Programme) mitbetrachtet werden. Der IT-Betrieb MUSS in Abstimmung mit den Fachverantwortlichen festlegen, wer die Software wie installieren darf. Idealerweise SOLLTE Software immer zentral durch den IT-Betrieb installiert werden. Ist es erforderlich, dass die Software (teilweise) manuell installiert wird, dann MUSS der IT-Betrieb eine Installationsanweisung erstellen, in der klar geregelt wird, welche Zwischenschritte zur Installation durchzuführen und welche Konfigurationen vorzunehmen sind. Darüber hinaus MUSS der IT-Betrieb regeln, wie die Integrität der Installationsdateien überprüft wird. Falls zu einem Installationspaket digitale Signaturen oder Prüfsummen verfügbar sind, MÜSSEN mit diesen die Integrität überprüft werden. Sofern erforderlich, SOLLTE der IT-Betrieb eine sichere Standardkonfiguration der Software festlegen, mit der die Software konfiguriert wird. Die Standardkonfiguration SOLLTE dokumentiert werden. 1. Panoramica
1.1 Riferimenti1.2 Requisiti identificati1.3 Regolamentazioni correlate2. Requisiti identificati
3. Regolamentazioni correlate
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