+ASST.3.10 Autorisierung von Datenlokationen

ASST.3.10 Autorisierung von Datenlokationen

Informationen und Assets für Daten SOLLTE Datenlokationen durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren.

Erläuterung

Autorisierte Datenlokationen sind virtuelle oder physische Orte, an denen die Speicherung oder anderweitige Verarbeitung der jeweiligen Datenkategorie durch die Institution erlaubt wird. Physische Orten sind z.B. Serverstandorte in der EU, aber auch die organisatorische Regelung zu Standorten wie dem Mobile Arbeitsplatz oder Auslandsreisen außerhalb der EU gemeint. Regelungen könnten hier z.B. sein: "Verarbeitung als vertraulich markierter Daten nur innerhalb von Institutsgebäuden", "Personenbezogene Daten nur innerhalb der EU". Je nach Datenart bestehen auch häufig Compliance-Verpflichtungen (z.B. DSGVO, Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG), durch die erlaubte Datenlokationen beschränkt sind. Virtuelle Datenlokationen (z.B. VoIP-Netz, dom0, Hauptgebäude) sind Verarbeitungssphären.

1. Panoramica

Titolo Standard

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Regolamentazioni correlate

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Regolamentazioni correlate

Regolamentazioni
Fonte Regolamentazione

Ticket collegati

Collegamenti
Tipo di collegamento Ticket
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung