+KONF.3 Physischer Schutz
---+KONF.3.1 Kryptographischer Hardwarespeicher
---+KONF.3.2 Speicherverschlüsselung
---+KONF.3.3 SIM-PIN
---+KONF.3.4 Physischer Diebstahlschutz
---+KONF.3.5 Standortbestimmung
---+KONF.3.6 Fernlöschung oder -sperre
------+KONF.3.6.1 Automatische Fernlöschung oder -sperre
---+KONF.3.7 Einschränkung angeschlossener Peripherie
---+KONF.3.8 Einschränkung von Wechselmedien

KONF.3 Physischer Schutz

1. Panoramica

Titolo Standard
KONF.3.1 Kryptographischer Hardwarespeicher

Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE einen kryptographischen Hardwarespeicher aktivieren.

Erläuterung

Ein kryptographischer Hardwarespeicher bezeichnet in diesem Kontext eine gesicherte, hardwarebasierte Komponente, die kryptographische Schlüssel oder andere besonders sensible Geheimnisse in einer isolierten und manipulationsgeschützten Umgebung verwahrt. Der Einsatz solcher Speicher kann das Risiko deutlich reduzieren, dass kryptographische Schlüssel bei einem Softwareangriff kompromittiert werden, und kann gleichzeitig die Integrität sicherheitskritischer Prozesse wie Verschlüsselung, Signatur oder Authentifizierung erhöhen. Als Standards können hierzu etwa eine Trusted Execution Environment (TEE), Secure Elements (SE) or Dedicated Security Components (DSC) infrage kommen. Vgl. ISO/IEC 11889 (TPM 2.0), ISO/IEC 19790 / FIPS 140-3 oder ETSI EN 303 645 (für IoT).

KONF.3.2 Speicherverschlüsselung

Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE integrierte Festspeichermedien verschlüsseln.

Erläuterung

Die Verschlüsselung von Datenträgern erschwert es Angreifern, Daten von verlorenen oder gestohlenen Geräten auszulesen. Die Verschlüsselung kann in Hard- oder Software (z.B. Windows BitLocker®, Apple FileVault®, Linux® dm-crypt) erfolgen. Für anerkannte kryptographische Algorithmen siehe BSI TR 02102.

KONF.3.3 SIM-PIN

Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE bei Mobilfunkanschluss eine SIM-PIN aktivieren.

Erläuterung

Eine SIM-PIN ist eine persönliche Identifikationsnummer, die direkt auf der SIM-Karte gespeichert wird und beim Starten oder Einlegen der Karte abgefragt wird. Sie dient nicht der Benutzeranmeldung am Endgerät selbst, sondern schützt den Mobilfunkanschluss auf Netzebene. Ohne aktivierte SIM-PIN könnte ein Angreifer bei Verlust oder Diebstahl einer SIM-Karte unmittelbar den Mobilfunkanschluss verwenden, etwa für kostenpflichtige Anrufe oder zum Abfangen von SMS-TANs. Die Aktivierung einer SIM-PIN kann somit eine missbräuchliche Nutzung deutlich erschweren, indem ein zusätzliches Hindernis für den unbefugten Zugriff auf Mobilfunkdienste geschaffen wird. Gilt auch für stationäre Systeme mit SIM oder Systeme die eine eSIM verwenden, da eine PIN je nach Diensteanbieter SIM-Swapping vorbeugen kann. Falls das System keine SIM-Karte verwendet, ist die Anforderung entbehrlich.

KONF.3.4 Physischer Diebstahlschutz

Konfiguration für Mobile Endgeräte KANN einen physischen Diebstahlschutz installieren.

Erläuterung

Ein physischer Diebstahlschutz bezeichnet im vorliegenden Kontext sämtliche Vorrichtungen oder Maßnahmen, die ein Entwenden von Endgeräten wie Laptops, Tablets oder Arbeitsplatzrechnern erschweren. Hierzu gehören insbesondere physische Schlösser, die mithilfe eines Stahlkabels mit einer dafür vorgesehenen Öffnung am Endgerät verbunden werden können, sodass das Endgerät an einem festen Gegenstand fixiert bleibt. Der Sinn dieser Vorgabe liegt darin, das Risiko zu reduzieren, dass ein Gerät durch unbefugte Dritte entwendet und dadurch der Zugriff auf gespeicherte Informationen oder Zugangsdaten ermöglicht wird. Ein Vorfall könnte entstehen, wenn ein Angreifer ein ungesichertes Notebook während einer Konferenz oder in einem Büro mitnimmt und darüber unverschlüsselte Daten ausliest. Ein angemessen eingesetzter Diebstahlschutz kann die Gelegenheit zum Zugriff verringern, den Aufwand für einen Angreifer erhöhen und so die Wahrscheinlichkeit für den Verlust sensibler Informationen deutlich reduzieren. Zur praktischen Umsetzung kann eine Institution unterschiedliche Maßnahmen wählen. So kann ein Laptop-Kabelschloss genutzt werden, um mobile Geräte temporär an Arbeitsplätzen zu sichern, oder ein Schließfachschrank kann für Aufbewahrung außerhalb der Nutzungszeiten vorgesehen sein. Für stationäre Systeme kann eine feste Verschraubung mit dem Schreibtisch oder die Unterbringung in abschließbaren Möbeln erfolgen. Ergänzend kann eine Institution darauf achten, Geräte mit serienmäßig integrierten Vorrichtungen (z. B. Verriegelungsöffnungen für Kabelschlösser) zu beschaffen, um eine flexible Sicherung zu ermöglichen. Auch das Kennzeichnen von Geräten durch gravierte Inventarnummern oder gut sichtbare Eigentumsaufkleber kann eine zusätzliche Abschreckungswirkung entfalten.

KONF.3.5 Standortbestimmung

Konfiguration für IT-Systeme KANN eine Funktion zur Bestimmung des Standortes aus der Ferne [durch einen automatisierten Mechanismus] aktivieren.

Erläuterung

Der Begriff automatisierter Mechanismus bezeichnet im gegebenen Kontext ein technisches Verfahren, das ohne manuelle Eingriffe die Standortbestimmung eines IT-Systems ermöglicht. Dies kann etwa durch GALILEO- oder GPS-Sensoren, durch WLAN- oder Mobilfunkortung, sowie durch Auswertung netzwerktechnischer Parameter erfolgen. Der Rückgriff auf die Standortbestimmung mittels Mobilfunksignal oder WLANs in der Nähe ist nur empfehlenswert, wenn das System die Satellitenbestimmung nicht unterstützt. Der Sinn dieser Vorschrift liegt darin, potenzielle Risiken durch unkontrollierte Standortänderungen oder verdeckte Verlagerungen von IT-Systemen zu reduzieren. Ein Vorfall könnte eintreten, wenn ein Server oder Endgerät unbemerkt aus einem gesicherten Bereich entfernt wird und dadurch sensible Daten oder Konfigurationen kompromittiert werden. Im positiven Fall kann die Standortbestimmung Transparenz über den Verbleib kritischer Systeme schaffen und so die Reaktionsfähigkeit bei Diebstahl oder Verlust erhöhen. Ein praktischer Ansatz kann sein, dass Systeme beim Start ihre Position automatisch protokollieren, sodass Abweichungen vom erwarteten Standort erkannt werden. Alternativ kann eine Softwarelösung eingesetzt werden, die Netzwerkverbindungen auf bestimmte Geozonen überprüft. Beachten Sie hierbei auch den Zusammenhang mit den Verfahren und Regelungen zum Informations- und Assetmanagement, sowie zur Detektion von Sicherheitsvorfällen, etwa dass Standortdaten regelmäßig in ein zentrales Monitoring-Tool eingespielt und mit erlaubten Standorten abgeglichen werden. Um technische Ressourcenauslastung und Datenschutz angemessen auszubalancieren ist es zweckmäßig dies nur für besonders schutzbedürftige Geräte vorzusehen und klar festzulegen, ob die Standortbestimmung kontinuierlich, ereignisbezogen oder stichprobenartig erfolgt.

KONF.3.6 Fernlöschung oder -sperre

Konfiguration für Mobile Endgeräte KANN eine Funktion zur Fernlöschung oder -sperre aktivieren.

Erläuterung

Eine automatische Fernlöschung meint hier die technische Möglichkeit, gespeicherte Daten eines Endgeräts über eine externe Steuerung dauerhaft zu entfernen, während eine Fernsperre das Gerät durch zentral initiierte Befehle unbenutzbar macht, ohne die Daten selbst zu löschen. Funktionen zur Fernlöschung (Remote Wiping) sind insbesondere relevant auf allen mobilen Endgeräten, damit bei Bedarf (z.B. wenn das Endgerät verloren geht oder gestohlen wird) alle Daten auf dem Gerät aus der Ferne gelöscht werden können. Ohne eine solche Funktion könnte ein verlorenes, vergessenes oder unzureichend zurückgesetztes Gerät Daten preisgeben oder unbefugt weiterverwendet werden. Für stationäre Endgeräte ist die Anforderung entbehrlich.

KONF.3.7 Einschränkung angeschlossener Peripherie

Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE angeschlossene Peripherie einschränken.

Erläuterung

Peripherie bezeichnet angeschlossene Geräte, die über Schnittstellen wie USB, Bluetooth oder andere Ports mit dem IT-System kommunizieren. Gemeint sind sowohl physische Peripheriegeräte wie Drucker, USB-Sticks oder Netzanbindungen, als auch die Installation virtueller Peripherie z.B. virtuelle Druckertreiber. Einschränkung bedeutet hierbei, dass die Nutzung von Peripheriegeräten verhindert wird, die nicht von der Institution autorisiert wurden, abhängig vom Einsatzzweck des Systems. Der Sinn und Zweck dieser Regelung liegt darin, Angriffsflächen zu verringern und das Einschleusen oder Abfließen von Daten zu erschweren. So könnte ein unkontrollierter Anschluss externer USB-Sticks Schadsoftware einschleusen oder sensible Daten unbemerkt kopieren, während eine restriktive Konfiguration unautorisierte Datenabflüsse wirksam verhindern kann.

KONF.3.8 Einschränkung von Wechselmedien

Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE das automatische Einbinden von Wechselmedien einschränken.

Erläuterung

Funktionen, die Wechselmedien automatisch einbinden und Inhalte darauf öffnen oder ausführen könnten zur unkontrollierter Verbreitung von Schadcode beitragen. Betrifft z.B. CD/DVD-Laufwerke, Bandlaufwerke oder USB-Sticks. Dies Kann umgesetzt werden, indem die Einbindung in das Betriebssystem durch spezielle Managementanwendungen blockiert wird oder auch durch systemeigene Sicherheitsfunktionen, z.B. indem alle Dateien auf Wechselmedien als nicht ausführbar markiert sind (Mount-Option „noexec“). Verfügt das IT-System über keine Anschlussmöglichkeit für Wechsellaufwerke, so ist die Anforderung entbehrlich.

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Regolamentazioni correlate

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Regolamentazioni correlate

Regolamentazioni
Fonte Regolamentazione