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Artikel 26 1(1) Die Abwicklungsbehörden prüfen, ob die ausgewählte Abwicklungsstrategie wirksam und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durchgeführt werden kann, und ermitteln mögliche Hindernisse für die Durchführung der ausgewählten Abwicklungsstrategie. 1. Panoramica
1.1 Riferimenti1.2 Requisiti identificati1.3 Standard correlati2. Requisiti identificati
3. Standard correlati
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