|
+Artikel 57 5 |
Artikel 57 5(5) Ist das Kollegium in verschiedene nachgeordnete Strukturen untergliedert, informiert die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde alle Mitglieder des Kollegiums umfassend und rechtzeitig über das in diesen Kollegiumsstrukturen beschlossene Vorgehen und die durchgeführten Maßnahmen. 1. Panoramica
1.1 Riferimenti1.2 Requisiti identificati1.3 Standard correlati2. Requisiti identificati
3. Standard correlati
|