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+Artikel 6 5 |
Artikel 6 5(5) Als Ausfall von Funktionen oder Dienstleistungen wird der Zustand bezeichnet, in dem Funktionen und Dienstleistungen nicht mehr in vergleichbarem Ausmaß, unter vergleichbaren Bedingungen oder in vergleichbarer Qualität erbracht werden, es sei denn, der Wechsel bei der Erbringung der betreffenden Funktion oder Dienstleistung erfolgt in geordneter Weise. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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