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+Artikel 13 1 |
Artikel 13 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass etwaige finanzielle Verluste, einschließlich Entgelte und Zinsen, die dem Verbraucher unmittelbar dadurch entstehen, dass ein am Kontowechselverfahren beteiligter Zahlungsdienstleister seinen Verpflichtungen nach Artikel 10 nicht nachkommt, von diesem Zahlungsdienstleister unverzüglich ersetzt werden. 1. Panoramica
1.1 Riferimenti1.2 Requisiti identificati1.3 Standard correlati2. Requisiti identificati
3. Standard correlati
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