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+Artikel 19 3 |
Artikel 19 3(3) Die Mitgliedstaaten dürfen weitere eng begrenzte und konkrete Fälle festlegen, in denen ein Rahmenvertrag über ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen einseitig vom Kreditinstitut gekündigt werden darf. Diese Fälle müssen sich auf in ihrem Hoheitsgebiet geltende nationale Rechtsvorschriften stützen und darauf abzielen, den Missbrauch des Rechts auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen durch Verbraucher zu verhindern. 1. Panoramica
1.1 Riferimenti1.2 Requisiti identificati1.3 Standard correlati2. Requisiti identificati
3. Standard correlati
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