+Unterabschnitt 2 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
---+Artikel 45 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Artikel 45 (1)
------+Artikel 45 (2)
------+Artikel 45 (3)
---+Artikel 45a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Artikel 45a (1)
------+Artikel 45a (2)
---+Artikel 45b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
------+Artikel 45b (1)
------+Artikel 45b (2)
------+Artikel 45b (3)
------+Artikel 45b (4)
------+Artikel 45b (5)
------+Artikel 45b (6)
------+Artikel 45b (7)
------+Artikel 45b (8)
------+Artikel 45b (9)
---+Artikel 45c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Artikel 45c (1)
------+Artikel 45c (2)
------+Artikel 45c (2a)
------+Artikel 45c (3)
------+Artikel 45c (4)
------+Artikel 45c (5)
------+Artikel 45c (6)
------+Artikel 45c (7)
------+Artikel 45c (8)
------+Artikel 45c (9)
------+Artikel 45c (10)
---+Artikel 45d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI
------+Artikel 45d (1)
------+Artikel 45d (2)
------+Artikel 45d (3)
------+Artikel 45d (4)
------+Artikel 45d (5)
---+Artikel 45e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
------+Artikel 45e (1)
------+Artikel 45e (2)
------+Artikel 45e (3)
---+Artikel 45f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
------+Artikel 45f (1)
------+Artikel 45f (2)
------+Artikel 45f (2a)
------+Artikel 45f (2b)
------+Artikel 45f (3)
------+Artikel 45f (4)
------+Artikel 45f (5)
---+Artikel 45g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
---+Artikel 45h Verfahren zur Bestimmung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
------+Artikel 45h (1)
------+Artikel 45h (2)
------+Artikel 45h (3)
------+Artikel 45h (4)
------+Artikel 45h (5)
------+Artikel 45h (6)
------+Artikel 45h (7)
------+Artikel 45h (8)
---+Artikel 45i Aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
------+Artikel 45i (1)
------+Artikel 45i (2)
------+Artikel 45i (3)
------+Artikel 45i (4)
------+Artikel 45i (5)
------+Artikel 45i (6)
------+Artikel 45i (7)
---+Artikel 45j Berichterstattung an die EBA
------+Artikel 45j (1)
------+Artikel 45j (2)
---+Artikel 45k Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Artikel 45k (1)
------+Artikel 45k (2)
---+Artikel 45l Berichterstattung
------+Artikel 45l (1)
------+Artikel 45l (2)
------+Artikel 45l (3)
---+Artikel 45m Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
------+Artikel 45m (1)
------+Artikel 45m (2)
------+Artikel 45m (3)
------+Artikel 45m (4)
------+Artikel 45m (5)
------+Artikel 45m (6)
------+Artikel 45m (7)
------+Artikel 45m (8)

Unterabschnitt 2 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Unterabschnitt 2 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

1. Panoramica

,
Titolo Regolamentazione
Artikel 45 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
Artikel 45c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI
Artikel 45e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
Artikel 45f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
Artikel 45g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Artikel 45g

Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Die Abwicklungsbehörde kann die Zentralorganisation oder ein Kreditinstitut, das einer Zentralorganisation ständig zugeordnet ist, von der Anwendung des Artikels 45f teilweise oder ganz ausnehmen, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) 

Das Kreditinstitut und die Zentralorganisation unterliegen der Beaufsichtigung durch dieselbe zuständige Behörde, sind in demselben Mitgliedstaat niedergelassen und Teil derselben Abwicklungsgruppe;

b) 

die Verbindlichkeiten der Zentralorganisation und der ihr ständig zugeordneten Kreditinstitute sind gemeinsame Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der ständig zugeordneten Kreditinstitute werden von der Zentralorganisation in vollem Umfang garantiert;

c) 

die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sowie an Solvenz und Liquidität der Zentralorganisation sowie aller ihr ständig zugeordneten Kreditinstitute werden insgesamt auf der Grundlage konsolidierter Abschlüsse dieser Institute überwacht;

d) 

im Falle von Ausnahmen für ein einer Zentralorganisation ständig zugeordnetes Kreditinstitut ist die Leitung der Zentralorganisation befugt, der Leitung der ihr ständig zugeordneten Institute Weisungen zu erteilen;

e) 

die betreffende Abwicklungsgruppe erfüllt die Anforderung nach Artikel 45e Absatz 3; und

f) 

es ist kein wesentliches tatsächliches oder rechtliches Hindernis für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen der Zentralorganisation und den ihr ständig zugeordneten Kreditinstituten im Fall der Abwicklung vorhanden oder abzusehen.

Artikel 45h Verfahren zur Bestimmung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Artikel 45i Aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
Artikel 45j Berichterstattung an die EBA
Artikel 45k Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 45l Berichterstattung
Artikel 45m Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Standard correlati

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Standard correlati

Standard
Fonte Requisito
  • Builddate: 11.05.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0059
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