+AT 4.3.2 Tz 4

AT 4.3.2 Tz 4

Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen sind unverzüglich an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und ggf. die Interne Revision weiterzuleiten, um frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können.

Erläuterung

Informationspflicht gegenüber der Internen Revision

Die Interne Revision muss informiert werden, wenn die Fachbereiche aus Risikosicht relevante Mängel erkennen, bedeutende Schadensfälle auftreten oder ein konkreter Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht.

1. Panoramica

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Titolo Regolamentazione

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Standard correlati

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Standard correlati

Standard
Fonte Requisito
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