+ORP.4.A6 Vergabe von Zugangsberechtigungen (B) [IT-Betrieb]
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ORP.4.A6 Vergabe von Zugangsberechtigungen (B) [IT-Betrieb]
Es MUSS festgelegt werden, welche Zugangsberechtigungen an welche Personen im Rahmen ihrer Funktion vergeben bzw. ihnen entzogen werden. Werden Zugangsmittel wie Chipkarten verwendet, so MUSS die Ausgabe bzw. der Entzug dokumentiert werden. Wenn Zugangsmittel kompromittiert wurden, MÜSSEN sie ausgewechselt werden. Die Zugangsberechtigten SOLLTEN für den korrekten Umgang mit den Zugangsmitteln geschult werden. Bei längeren Abwesenheiten SOLLTEN berechtigte Personen vorübergehend gesperrt werden.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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