+CON.7.A10 Verschlüsselung tragbarer IT-Systeme und Datenträger (B) [Benutzende, IT-Betrieb]
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CON.7.A10 Verschlüsselung tragbarer IT-Systeme und Datenträger (B) [Benutzende, IT-Betrieb]
Damit schützenswerte Informationen nicht durch unberechtigte Dritte eingesehen werden können, MÜSSEN Mitarbeitende vor Reiseantritt sicherstellen, dass alle schützenswerten Informationen entsprechend den internen Richtlinien abgesichert sind. Mobile Datenträger und IT-Systeme SOLLTEN dabei vor Reiseantritt durch Benutzende oder den IT-Betrieb verschlüsselt werden. Die kryptografischen Schlüssel MÜSSEN getrennt vom verschlüsselten Gerät aufbewahrt werden. Bei der Verschlüsselung von Daten SOLLTEN die gesetzlichen Regelungen des Ziellandes beachtet werden. Insbesondere landesspezifische Gesetze zur Herausgabe von Passwörtern und zur Entschlüsselung von Daten SOLLTEN berücksichtigt werden.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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