+CON.8.A7 Durchführung von entwicklungsbegleitenden Software-Tests (B) [Testende, Entwickelnde]

CON.8.A7 Durchführung von entwicklungsbegleitenden Software-Tests (B) [Testende, Entwickelnde]

Schon bevor die Software im Freigabeprozess getestet und freigegeben wird, MÜSSEN entwicklungsbegleitende Software-Tests durchgeführt und der Quellcode auf Fehler gesichtet werden. Hierbei SOLLTEN bereits die Fachverantwortlichen des Auftraggebenden oder der beauftragenden Fachabteilung beteiligt werden.

Die entwicklungsbegleitenden Tests MÜSSEN die funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen der Software umfassen. Die Software-Tests MÜSSEN dabei auch Negativtests abdecken. Zusätzlich MÜSSEN auch alle kritischen Grenzwerte der Eingabe sowie der Datentypen überprüft werden.

Testdaten SOLLTEN dafür sorgfältig ausgewählt und geschützt werden. Darüber hinaus SOLLTE eine automatische statische Code-Analyse durchgeführt werden.

Die Software MUSS in einer Test- und Entwicklungsumgebung getestet werden, die getrennt von der Produktionsumgebung ist. Außerdem MUSS getestet werden, ob die Systemvoraussetzungen für die vorgesehene Software ausreichend dimensioniert sind.

1. Apžvalga

Pavadinimas Standartas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję teisės aktai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję teisės aktai

Teisės aktai
Šaltinis Reguliavimas

Susietos užduotys