+OPS.1.1.2.A22 Trennung von administrativen und anderen Tätigkeiten (B)

OPS.1.1.2.A22 Trennung von administrativen und anderen Tätigkeiten (B)

Die durchführende Person MUSS wissen, bei welchem Teil ihrer Aufgabe es sich um administrative Tätigkeiten handelt. Aufgaben, die keine Administrationsrechte benötigen, DÜRFEN NICHT mit Administrationsrechten ausgeführt werden.

Es MUSS sichergestellt werden, dass Administrationswerkzeuge klar als solche erkennbar sind. Wenn eine Anwendung zur Erfüllung einer Administrationsaufgabe benutzt wird, DARF NICHT dieselbe Instanz dieser Anwendung für andere Aufgaben verwendet werden. Dies SOLLTE auf technischer Ebene sichergestellt werden. Die Zugangskennungen, die zur IT-Administration genutzt werden, SOLLTEN sich von Zugangskennungen unterscheiden, die in anderem Kontext genutzt werden.

1. Apžvalga

Pavadinimas Standartas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję teisės aktai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję teisės aktai

Teisės aktai
Šaltinis Reguliavimas

Susietos užduotys