+OPS.1.1.4.A5 Betrieb und Konfiguration von Virenschutzprogrammen (B)
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OPS.1.1.4.A5 Betrieb und Konfiguration von Virenschutzprogrammen (B)
Das Virenschutzprogramm MUSS für seine Einsatzumgebung geeignet konfiguriert werden. Die Erkennungsleistung SOLLTE dabei im Vordergrund stehen, sofern nicht Datenschutz- oder Leistungsgründe im jeweiligen Einzelfall dagegen sprechen. Wenn sicherheitsrelevante Funktionen des Virenschutzprogramms nicht genutzt werden, SOLLTE dies begründet und dokumentiert werden. Bei Schutzprogrammen, die speziell für die Desktop-Virtualisierung optimiert sind, SOLLTE nachvollziehbar dokumentiert sein, ob auf bestimmte Detektionsverfahren zugunsten der Leistung verzichtet wird. Es MUSS sichergestellt werden, dass die Benutzenden keine sicherheitsrelevanten Änderungen an den Einstellungen der Antivirenprogramme vornehmen können.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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