+OPS.1.1.5.A9 Bereitstellung von Protokollierungsdaten für die Auswertung (S)

OPS.1.1.5.A9 Bereitstellung von Protokollierungsdaten für die Auswertung (S)

Die gesammelten Protokollierungsdaten SOLLTEN gefiltert, normalisiert, aggregiert und korreliert werden. Die so bearbeiteten Protokollierungsdaten SOLLTEN geeignet verfügbar gemacht werden, damit sie ausgewertet werden können.

Damit sich die Daten automatisiert auswerten lassen, SOLLTEN die Protokollanwendungen über entsprechende Schnittstellen für die Auswertungsprogramme verfügen.

Es SOLLTE sichergestellt sein, dass bei der Auswertung von Protokollierungsdaten die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, die in der Protokollierungsrichtlinie definiert sind. Auch wenn die Daten bereitgestellt werden, SOLLTEN betriebliche und interne Vereinbarungen berücksichtigt werden.

Die Protokollierungsdaten SOLLTEN zusätzlich in unveränderter Originalform aufbewahrt werden.

1. Apžvalga

Pavadinimas Standartas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję teisės aktai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję teisės aktai

Teisės aktai
Šaltinis Reguliavimas

Susietos užduotys