Für IT-forensische Untersuchungen werden oft alle für notwendig befundenen Daten kopiert, sichergestellt und ausgewertet. Darunter befinden sich meistens auch personenbezogene Daten von Mitarbeitenden oder externen Partner und Partnerinnen. Wird darauf z. B. unbegründet und ohne Einbeziehung der oder die Datenschutzbeauftragte zugegriffen, verstößt die Institution gegen gesetzliche Regelungen, etwa wenn dabei die Zweckbindung missachtet wird. Auch ist es möglich, dass aus den erhobenen Daten beispielsweise abgeleitet werden kann, wie sich Mitarbeitende verhalten, oder es kann ein Bezug zu ihnen hergestellt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass auch gegen interne Regelungen verstoßen wird.