+DER.4.A14 Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung der Notfallmaßnahmen (H) [Institutionsleitung]

DER.4.A14 Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung der Notfallmaßnahmen (H) [Institutionsleitung]

Alle Notfallmaßnahmen SOLLTEN regelmäßig oder bei größeren Änderungen daraufhin überprüft werden, ob sie noch eingehalten und korrekt umgesetzt werden. Es SOLLTE geprüft werden, ob sie sich noch dazu eignen, die definierten Ziele zu erreichen.

Dabei SOLLTE untersucht werden, ob technische Maßnahmen korrekt implementiert und konfiguriert wurden und ob organisatorische Maßnahmen effektiv und effizient umgesetzt sind. Bei Abweichungen SOLLTEN die Ursachen für die Mängel ermittelt und Verbesserungsmaßnahmen veranlasst werden. Diese Ergebnisübersicht SOLLTE von der Institutionsleitung freigegeben werden. Es SOLLTE zudem ein Prozess etabliert werden, der steuert und überwacht, ob und wie die Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Verzögerungen SOLLTEN frühzeitig an die Institutionsleitung gemeldet werden.

Es SOLLTE von der Institutionsleitung festgelegt sein, wie die Überprüfungen koordiniert werden. Die Überprüfungen SOLLTEN so geplant werden, dass kein relevanter Teil ausgelassen wird. Insbesondere SOLLTEN die im Bereich der Revision, der IT, des Sicherheitsmanagements, des Informationssicherheitsmanagements und des Notfallmanagements durchgeführten Überprüfungen miteinander koordiniert werden. Dazu SOLLTE geregelt werden, welche Maßnahmen wann und von wem überprüft werden.

1. Apžvalga

Pavadinimas Standartas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję teisės aktai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję teisės aktai

Teisės aktai
Šaltinis Reguliavimas

Susietos užduotys

Saitai
Saito tipas Užduotis
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung