+DER.4.A15 Bewertung der Leistungsfähigkeit des Notfallmanagementsystems (H) [Institutionsleitung]
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DER.4.A15 Bewertung der Leistungsfähigkeit des Notfallmanagementsystems (H) [Institutionsleitung]
Es SOLLTE regelmäßig bewertet werden, wie leistungsfähig und effektiv das Notfallmanagement-System ist. Als Grundlage SOLLTEN Mess- und Bewertungskriterien wie z. B. Leistungskennzahlen definiert werden. Diese Messgrößen SOLLTEN regelmäßig ermittelt und mit geeigneten vorangegangenen Werten, mindestens aber mit den Vorjahreswerten, verglichen werden. Weichen die Werte negativ ab, SOLLTEN die Ursachen ermittelt und Verbesserungsmaßnahmen definiert werden. Die Ergebnisse der Bewertung SOLLTEN an die Leitung berichtet werden. Die Leitung SOLLTE entscheiden, mit welchen Maßnahmen das Notfallmanagement weiterentwickelt werden soll. Alle Entscheidungen der Institutionsleitung SOLLTEN dokumentiert und die bisherigen Aufzeichnungen aktualisiert werden.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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