+SYS.2.1.A8 Absicherung des Bootvorgangs (B)
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SYS.2.1.A8 Absicherung des Bootvorgangs (B)
Der Startvorgang des IT-Systems („Booten“) MUSS gegen Manipulation abgesichert werden. Es MUSS festgelegt werden, von welchen Medien gebootet werden darf. Es SOLLTE entschieden werden, ob und wie der Bootvorgang kryptografisch geschützt werden soll. Es MUSS sichergestellt werden, dass nur Administrierende die Clients von einem anderen als den voreingestellten Laufwerken oder externen Speichermedien booten können. NUR Administrierende DÜRFEN von wechselbaren oder externen Speichermedien booten können. Die Konfigurationseinstellungen des Bootvorgangs DÜRFEN NUR durch Administrierende verändert werden können. Alle nicht benötigten Funktionen in der Firmware des Client-Systems MÜSSEN deaktiviert werden.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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