+SYS.2.1.A34 Kapselung von sicherheitskritischen Anwendungen und Betriebssystemkomponenten (S)
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SYS.2.1.A34 Kapselung von sicherheitskritischen Anwendungen und Betriebssystemkomponenten (S)
Um sowohl den Zugriff auf das Betriebssystem oder andere Anwendungen bei Angriffen als auch den Zugriff vom Betriebssystem auf besonders schützenswerte Dateien zu verhindern, SOLLTEN Anwendungen und Betriebssystemkomponenten (wie beispielsweise Authentisierung oder Zertifikatsüberprüfung) ihrem Schutzbedarf entsprechend besonders gekapselt bzw. anderen Anwendungen und Betriebssystemkomponenten gegenüber isoliert werden. Dabei SOLLTEN insbesondere sicherheitskritische Anwendungen berücksichtigt werden, die mit Daten aus unsicheren Quellen arbeiten (z. B. Webbrowser und Bürokommunikations-Anwendungen).
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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