+SYS.4.3.A1 Regelungen zum Umgang mit eingebetteten Systemen (B)
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SYS.4.3.A1 Regelungen zum Umgang mit eingebetteten Systemen (B)
Alle Benutzenden und Administrierende MÜSSEN über Verhaltensregeln und Meldewege bei Ausfällen, Fehlfunktionen oder bei Verdacht auf einen Sicherheitsvorfall informiert sein. Alle eingebetteten Systeme inklusive Schnittstellen MÜSSEN erfasst werden. Die eingebetteten Systeme MÜSSEN sicher vorkonfiguriert werden. Die vorgenommene Konfiguration SOLLTE dokumentiert sein. Weiterhin SOLLTEN Regelungen festgelegt werden, um die Integrität und Funktionsfähigkeit der eingebetteten Systeme zu testen.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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