+SYS.4.5.A2 Verlust- und Manipulationsmeldung (B) [Benutzende]

SYS.4.5.A2 Verlust- und Manipulationsmeldung (B) [Benutzende]

Die Benutzenden MÜSSEN umgehend melden, wenn ein Wechseldatenträger gestohlen oder verloren wurde oder der Verdacht einer Manipulation besteht. Die Benutzenden MÜSSEN bei ihrer Meldung angeben, welche Informationen auf dem Wechseldatenträger gespeichert sind. Hierfür MUSS es in der Institution klare Meldewege und Zuständigkeiten geben.

Die Institution MUSS festlegen, wie Wechseldatenträger behandelt werden sollen, die nach einem Verlust wiedergefunden wurden. Wiedergefundene Wechseldatenträger DÜRFEN NICHT ohne vorherige Überprüfung auf Manipulation und Schadsoftware verwendet werden.

1. Apžvalga

Pavadinimas Standartas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję teisės aktai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję teisės aktai

Teisės aktai
Šaltinis Reguliavimas

Susietos užduotys