+SYS.4.5.A13 Kennzeichnung der Wechseldatenträger beim Versand (S)
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SYS.4.5.A13 Kennzeichnung der Wechseldatenträger beim Versand (S)
Wechseldatenträger, die versendet werden sollen, SOLLTEN so gekennzeichnet werden, dass die Absendenden und die Empfangenden sie sofort identifizieren können. Die Kennzeichnung der Wechseldatenträger oder deren Verpackung SOLLTE für die Empfangenden eindeutig sein. Die Kennzeichnung von Wechseldatenträgern mit schützenswerten Informationen SOLLTE für Außenstehende keine Rückschlüsse auf Art und Inhalte der Informationen zulassen.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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