OT-Fernwartungszugänge haben einen sehr großen potentiellen Benutzendenkreis außerhalb der betreibenden Institution. Gleichzeitig ist die lückenlose Verfügbarkeit von Echtzeitdaten in einem ICS unerlässlich, während die Verfügbarkeit von Daten der Büro- und Gebäude-IT in der Regel etwas weniger zeitkritisch ist. Allgemeine Regelungen, wie Fernwartungszugänge für die Büro- und Gebäude-IT genutzt werden, sind für die OT häufig unpassend oder lassen zu viel Spielraum.

Wenn die Nutzung von OT-Fernwartungszugängen nur unzureichend vertraglich geregelt ist, dann fehlen klare Vorgaben, wie der Benutzendenkreis jedes einzelnen Zugangs einzuschränken ist. Die Betreibenden können dann nicht kontrollieren, wer ihre OT-Fernwartungszugänge nutzt. So können z. B. Zugangsdaten bei Integratoren, Herstellenden und Wartungsdienstleistenden an Benutzende weitergegeben werden, die den Betreibenden unbekannt sind. Dies ist für ein ICS nicht tolerierbar.

Wenn restriktive Nutzungsregelungen speziell für die OT fehlen, dann können die Betreibenden auch nicht angemessen kontrollieren, wie OT-Fernwartungszugänge genutzt werden. Im Falle eines (Sicherheits-)Vorfalls wird dann z. B. die (forensische) Analyse erschwert, weil Ursachen nicht schnell genug erkannt werden können. Dies kann kostenintensive Produktionsstillstände verlängern.

Wenn OT-Fernwartungszugänge gemeinsam mit oder von der Büro- und Gebäude-IT bereitgestellt und betrieben werden und diese gemeinsame Nutzung der Hard- oder Software des Zugangs nicht eindeutig geregelt ist, dann können inkonsistente Konfigurationen auftreten. Diese erfüllen dann nur die Sicherheitsanforderungen der Büro- und Gebäude-IT, nicht jedoch abweichende oder zusätzliche Sicherheitsanforderungen der OT.