Räume eines häuslichen Arbeitsplatzes, in denen schutzbedürftige Informationen aufbewahrt und weiterverarbeitet werden oder in denen schutzbedürftige Geräte aufbewahrt oder betrieben werden, werden dadurch zu schutzbedürftigen Räumen. Wenn unbefugte Personen diese Räume unbeaufsichtigt betreten können, ist die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit dieser Daten und Informationen erheblich gefährdet.
Beispiele:
- Ein Heimarbeitsplatz befindet sich zwar in einem separaten Arbeitszimmer, ist aber nicht konsequent abgeschlossen. Als kleine Kinder kurz unbeaufsichtigt waren, spielten sie in dem nicht verschlossenen Arbeitszimmer. Dabei wurden wichtige Dokumente als Malgrundlage verwendet.
- Als eine Person am häuslichen Arbeitsplatz in eine Projektarbeit vertieft war, traf überraschend Besuch ein. Während die Person in der Küche Kaffee kochte, wollte der Besuch am nicht gesperrten Client schnell etwas im Internet recherchieren und hat diesen dabei versehentlich mit Schadsoftware infiziert.
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