+UMS.5 Ausnahmemanagement
---+UMS.5.1 Autorisierung von Ausnahmen
---+UMS.5.2 Dokumentation von Ausnahmen
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UMS.5 Ausnahmemanagement
1. Apžvalga
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Standartas |
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UMS.5.1 Autorisierung von Ausnahmen
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Umsetzung MUSS Ausnahmegenehmigungen für Verpflichtungen durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren. Erläuterung Bei Zielkonflikten zwischen Verpflichtungen müssen diese gegeneinander abgewogen und falls erforderlich Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Person oder Rolle eingeholt werden. Zur Entscheidungsfindung kann eine Risikobetrachtung vorgenommen werden. Es ist zu prüfen ob die Nicht-Umsetzung von Anforderungen zur Erforderlichkeit einer Risikobetrachtung führt, siehe verwandte Anforderung.
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UMS.5.2 Dokumentation von Ausnahmen
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Umsetzung MUSS Ausnahmegenehmigungen mit Begründung dokumentieren. Erläuterung Um rechtlich bedeutsame Entscheidungen zur Informationsverarbeitung später nachvollziehen und ggf. anpassen zu können, ist eine Dokumentation dieser Entscheidungen wichtig. Die Dokumentation muss nicht separat von Geschäftsprozessen vorgenommen werden. Vielmehr ist es sogar empfehlenswert, Geschäftsprozesse und Entscheidungsdokumentation zu integrieren, z. B. in CMDBs, Aktenverzeichnissen, Commit-Messages oder Ticketsystemen. Hierbei sind auch die Anforderungen zur "Aufgabenzuweisung" und "Anweisung zur Einhaltung" zu berücksichtigen.
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1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
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