+VRB.6 Wirksamkeitsprüfung
---+VRB.6.1 Überprüfung der erreichten Verbesserung
---+VRB.6.2 Bewertung der erreichten Verbesserung

VRB.6 Wirksamkeitsprüfung

1. Apžvalga

Pavadinimas Standartas
VRB.6.1 Überprüfung der erreichten Verbesserung

Verbesserung MUSS die Wirksamkeit der umgesetzten Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen [regelmäßig] testen.

Erläuterung

Die Wirksamkeitsprüfung stellt sicher, dass der kontinuierliche Verbesserungsprozess zu messbaren und nachhaltigen Fortschritten führt. Sie schaffen Transparenz über den aktuellen Status und unterstützen die Institution dabei, ihre Ressourcen optimal einzusetzen und den Erfolg ihrer Verbesserungsbemühungen zu demonstrieren.

VRB.6.2 Bewertung der erreichten Verbesserung

Verbesserung SOLLTE ein Verfahren zur Bewertung der erreichten Verbesserung unter Berücksichtigung der damit verbundenen Vor- und Nachteile verankern.

Erläuterung

Die Bewertung kann beispielsweise durch interne Audits, die Messung von Key Performance Indicators (KPIs) vor und nach der Maßnahmenumsetzung oder durch technische Überprüfungen erfolgen. Im Ergebnis ist das Sicherheitsniveau der Institution transparent dargestellt und Trends der Verbesserung des Sicherheitsniveaus, insbesondere auch durch die Vergleichbarkeit mit vorigen Bewertungen, ableitbar.

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję teisės aktai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję teisės aktai

Teisės aktai
Šaltinis Reguliavimas