+BES.3.3 Unzuverlässige Lieferanten
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BES.3.3 Unzuverlässige Lieferanten
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE die Beschaffung aus einer unbekannten oder unzuverlässigen Quelle untersagen. Erläuterung Eine Quelle (z.B. ein Softwarelieferant) ist unzuverlässig, wenn zukünftig mit Verstößen gegen die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität durch ihn zu rechnen ist (d.h. eine Prognose der Vertrauenswürdigkeit). Dies ist insbesondere der Fall, wenn erhebliche Verstöße gegen die Schutzziele durch ihn begangen worden sind oder Anzeichen dafür vorliegen, dass bei einer Verwendung mit solchen Verstößen zu rechnen ist.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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