+NOT.4.6 Geschützte Aufbewahrung

NOT.4.6 Geschützte Aufbewahrung

Notfallplanung SOLLTE eine geschützte Aufbewahrung von Datensicherungen verankern.

Erläuterung

Eine geschützte Aufbewahrung von Datensicherungen bedeutet, dass Sicherungskopien nicht nur vorhanden sind, sondern auch vor Verlust, Manipulation, versehentlicher Löschung oder unbefugtem Zugriff bewahrt werden. Dabei wird berücksichtigt, dass Datensicherungen häufig ein attraktives Ziel für Angriffe darstellen und gleichzeitig im Notfall die einzige Möglichkeit zur Wiederherstellung von Systemen und Daten sein können. Beispiele für Schutzmaßnahmen sind die Ablage von Sicherungsmedien in feuer- und wasserfesten Tresoren, die Nutzung getrennter Räumlichkeiten oder externer Rechenzentren mit physischen Sicherheitsvorkehrungen sowie die Verschlüsselung von Backups, wenn diese an externen Standorten oder in Cloud-Umgebungen gespeichert werden. Auch organisatorische Maßnahmen wie eine klare Regelung, wer Zugriff auf die Sicherungen erhält, tragen zum Schutz bei.

1. Apžvalga

Pavadinimas Standartas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję teisės aktai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję teisės aktai

Teisės aktai
Šaltinis Reguliavimas

Susietos užduotys