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+Artikel 24 1 |
Artikel 24 1(1) Die Abwicklungsbehörden bewerten die Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der Liquidation eines Instituts oder einer Gruppe im Rahmen des regulären Insolvenzverfahrens und die Auswirkungen einer solchen Liquidation im Hinblick auf die Inanspruchnahme einer außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln im Vergleich zu einer Abwicklung. 1. Apžvalga
1.1 Nuorodos1.2 Nustatyti reikalavimai1.3 Susiję standartai2. Nustatyti reikalavimai
3. Susiję standartai
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