Neu eingelesen: Richtlinie (EU) 2019/883 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen (CELEX:02019L0883-20190607)
- Dokument: Richtlinie (EU) 2019/883 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02019L0883-20190607)
- Fassung: CELEX:02019L0883-20190607
- Projekt: EULAW_DE
- Import: #24953, 29.10.2026 17:18, eulaw
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Gliederung
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Gegenstand Ziel dieser Richtlinie ist es, die Meeresumwelt vor den negativen Auswirkungen des Einbringe… – 1 Abschnitte
- Abschnitt 2 Bereitstellung geeigneter Hafenauffangeinrichtungen Artikel 4 Hafenauffangeinrichtungen (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Verfügb… – 1 Abschnitte
- Abschnitt 3 Entladung von Abfällen von Schiffen Artikel 6 Voranmeldung von Abfällen (1) Der Betreiber, Makler oder Kapitän eines in den Geltungsberei… – 1 Abschnitte
- Abschnitt 4 Durchsetzung Artikel 10 Überprüfungen Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass alle Schiffe Überprüfungen einschließlich Stichproben unterz… – 1 Abschnitte
- Abschnitt 5 Schlussbestimmungen Artikel 17 Erfahrungsaustausch Die Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Behörden un… – 1 Abschnitte
- ANHANG 1 – 1 Abschnitte
- ANHANG 2 – 1 Abschnitte
- ANHANG 3 – 1 Abschnitte
- ANHANG 4 – 1 Abschnitte
- ANHANG 5 – 1 Abschnitte
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