+OPS.2.3.A3 Festlegung von Eignungsanforderungen an Anbietende von Outsourcing (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]

OPS.2.3.A3 Festlegung von Eignungsanforderungen an Anbietende von Outsourcing (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]

Interne Eignungsanforderungen an potenzielle Anbietende von Outsourcing MÜSSEN festgelegt werden. Diese Eignungsanforderungen MÜSSEN die erforderlichen Kompetenzen, um den Prozess aus Sicht der Informationssicherheit abzusichern, sowie die Reputation hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit berücksichtigen. Diese Eignungsanforderungen SOLLTEN auf Basis der Unternehmensstrategie (siehe OPS.2.3.A8 Erstellung einer Strategie für Outsourcing-Vorhaben) erstellt werden. Es MUSS geprüft werden, ob potenzielle Interessenkonflikte vorliegen. Ferner SOLLTEN die Anbietenden von Outsourcing regelmäßig gegen die Eignungsanforderungen geprüft werden. Wenn die Anbietenden von Outsourcing nicht die Eignungsanforderungen erfüllen, SOLLTEN Handlungsmaßnahmen getroffen und in einem Maßnahmenkatalog festgehalten werden.

1. Pārskats

Nosaukums Standarts

1.1 Atsauces

1.2 Identificētās prasības

1.3 Saistītie tiesību akti

2. Identificētās prasības

Prasības
Avots Prasība

3. Saistītie tiesību akti

Tiesību akti
Avots Regulējums

Saistītie uzdevumi