+APP.6.A10 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für den Einsatz der Software (S)
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APP.6.A10 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für den Einsatz der Software (S)
Die Institution SOLLTE die Regelungen, die festlegen, wie die Software eingesetzt und betrieben wird, in einer Sicherheitsrichtlinie zusammenfassen. Die Richtlinie SOLLTE allen relevanten Verantwortlichen, Zuständigen und Mitarbeitenden der Institution bekannt sein und die Grundlage für ihre Arbeit und ihr Handeln bilden. Inhaltlich SOLLTE die Richtlinie auch ein Benutzenden-Handbuch umfassen, dass erläutert, wie die Software zu benutzen und zu administrieren ist. Es SOLLTE regelmäßig und stichprobenartig überprüft werden, ob die Mitarbeitenden sich an die Richtlinie halten. Die Richtlinie SOLLTE regelmäßig aktualisiert werden.
1. Pārskats
1.1 Atsauces
1.2 Identificētās prasības
1.3 Saistītie tiesību akti
2. Identificētās prasības
3. Saistītie tiesību akti
Tiesību akti
| Avots |
Regulējums |
Saistītie uzdevumi
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